Illustration einer Frau, die zwischen überdimensional großen Geldscheinen steht
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Das Wichtigste in KürzeWas ist das 13. Monatsgehalt?13. Gehalt vs WeihnachtsgeldHabe ich einen Anspruch?Versteuerung des 13. Gehalts13. Gehalt als betriebliche ÜbungSo viele bekommen esFAQs zum 13. Monatsgehalt

Das 13. Monatsgehalt ist für viele ein willkommener Bonus zum Jahresende. Aber wer bekommt es, wie hoch fällt es aus und was steht dazu eigentlich im Arbeitsvertrag? In diesem Artikel erfährst du, was hinter dem 13. Gehalt steckt, wann ein Anspruch besteht und worauf du bei Kündigung, Teilzeit oder der Steuer achten solltest.

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Das Wichtigste in KürzeWas ist das 13. Monatsgehalt?13. Gehalt vs WeihnachtsgeldHabe ich einen Anspruch?Versteuerung des 13. Gehalts13. Gehalt als betriebliche ÜbungSo viele bekommen esFAQs zum 13. Monatsgehalt

Das Wichtigste in Kürze

Was ist das 13. Monatsgehalt?

Das 13. Monatsgehalt ist eine Sonderzahlung bzw. ein zusätzliches Entgelt, das oft zum Ende des Jahres zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt wird. Oftmals handelt es sich beim 13. Gehalt um Weihnachtsgeld. Ob und in welcher Höhe du es bekommst, hängt von deinem Arbeitsvertrag oder von einer tariflichen oder betrieblichen Regelung ab.

13. Monatsgehalt oder Weihnachtsgeld: Da liegt der Unterschied

Auch wenn die Begriffe oft gleich verwendet werden, lohnt sich ein genauer Blick: Das Weihnachtsgeld gehört zu den Leistungen mit dem häufigsten Mischcharakter. Es wird nicht immer ausdrücklich verwendet; stattdessen wird oft von einem 13. Monatsgehalt oder einer (Weihnachts-)Gratifikation gesprochen. Die genaue Zweckbestimmung muss im Einzelfall durch Auslegung ermittelt werden.

In der Praxis wird Weihnachtsgeld selten als reine Auszahlung für Betriebstreue gewährt. Meistens dient es in unterschiedlichem Maße auch der Anerkennung der erbrachten Arbeitsleistung im Unternehmen. Dies ist insbesondere relevant für die Frage, ob Kürzungen aufgrund von Fehlzeiten zulässig sind.

Das 13. Monatsgehalt klingt auf den ersten Blick wie eine rein leistungsbezogene Vergütung, also eine zusätzliche Auszahlung, die einfach zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Tatsächlich kann aber auch das 13. Gehalt Mischcharakter haben. Entscheidend ist immer, was genau im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung steht. Laut aktueller Rechtsprechung entsteht der Anspruch in beiden Fällen (reine Vergütung oder Mischcharakter) anteilig über das Kalenderjahr, auch wenn die Auszahlung erst zum Jahresende fällig wird. Es kann daher in beiden Fällen nicht als zusätzliche Voraussetzung im AGB-Recht verlangt werden, dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Fälligkeit noch besteht.

Wichtig: Für Zahlungen, die ausschließlich als Vergütung für geleistete Arbeit vorgesehen sind, entsteht kein Anspruch in Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis, etwa aufgrund von Elternzeit, ruht.

Habe ich einen Anspruch auf das 13. Monatsgehalt?

Ein gesetzlicher Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt besteht nicht. In Betracht kommt daher lediglich ein vertraglicher Anspruch. Sonderzahlungen werden über den Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder den Tarifvertrag geregelt:

Wenn dein Arbeitgeber tarifgebunden ist und der Tarifvertrag ein 13. Gehalt oder Weihnachtsgeld vorsieht, darf diese Zahlung weder gekürzt noch gestrichen werden, solange der Tarifvertrag gilt. In diesem Fall haben Arbeitnehmer*innen einen vertraglich abgesicherten Anspruch.

Auch durch eine Betriebsvereinbarung kann sich ein Anspruch ergeben, wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat auf eine Zahlung verständigt haben. Gleiches gilt, wenn der Anspruch im Arbeitsvertrag festgehalten ist, was ebenfalls eine anteilige Zahlung betreffen kann.

Übrigens: Soweit eine vertragliche Vereinbarung besteht, haben grundsätzlich auch Teilzeitkräfte einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld, wobei dieses anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit berechnet wird. Dein Arbeitgeber ist durch den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet, Teilzeitbeschäftigten das Weihnachtsgeld in der gleichen Weise zu gewähren wie Vollzeitkräften und darf diese nicht von der Auszahlung ausschließen.

Habe ich einen Anspruch bei Kündigung?

Ob du das 13. Monatsgehalt trotz Kündigung bekommst, hängt davon ab, was in deinem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung geregelt ist.

In vielen Fällen ist im Vertrag festgelegt, dass du nur dann Anspruch hast, wenn dein Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Auszahlung noch besteht, also zum Beispiel im November oder Dezember. Fehlt eine solche Klausel, entsteht der Anspruch anteilig für die Monate, in denen du gearbeitet hast - selbst wenn du vor der Auszahlung kündigst.

Vor allem entscheidend ist, ob das 13. Gehalt als reine Leistungsvergütung oder als Anerkennung für Betriebstreue gedacht ist. Bei reiner Vergütung kann dir ein Anteil zustehen, auch wenn du vor Jahresende ausscheidest.

Unser Tipp: Schau in deine vertraglichen Vereinbarungen oder frage in deiner Personalabteilung nach. So weißt du, womit du rechnen kannst.

Ein Mann sitzt im Cafè und sortiert Rechnungen.
Generell besteht kein Anspruch auf das 13. Gehalt. © Oleksii Syrotkin/Stocksy

Wie wird das 13. Monatsgehalt versteuert?

Das 13. Monatsgehalt wird als Sonderzahlung genauso behandelt wie dein reguläres Gehalt. Es zählt zum steuer- und sozialversicherungspflichtigen Einkommen. Das bedeutet: Dein Unternehmen führt darauf Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab. Außerdem werden Beiträge zur Sozialversicherung fällig. Aus steuerlicher Sicht zählt es jedoch nicht zum laufenden Arbeitslohn, sondern wird ähnlich wie Abfindungen oder Urlaubsgeld als sonstiger Bezug behandelt.

Je nach Höhe des 13. Gehalts kann es sein, dass du in dem Monat, in dem die Auszahlung erfolgt, in eine höhere Steuerprogression fällst. Das wirkt sich allerdings nur kurzfristig auf dein Nettogehalt aus. Über das gesamte Kalenderjahr gesehen relativiert sich der Effekt wieder, da die Steuerlast gleichmäßig verteilt wird.

13. Monatsgehalt als betriebliche Übung

Auch wenn es im Arbeitsvertrag nicht steht: Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Anspruch auf das 13. Monatsgehalt trotzdem entstehen – und zwar durch eine sogenannte betriebliche Übung.

Das bedeutet: Wenn ein Unternehmen seinen Mitarbeitenden mindestens drei Jahre in Folge ohne Vorbehalt ein 13. Gehalt oder Weihnachtsgeld in gleicher Höhe zahlt, kann daraus ein rechtlicher Anspruch entstehen. Entscheidend ist, dass die Auszahlung regelmäßig und verlässlich erfolgt, sodass die Arbeitnehmer*innen davon ausgehen können, Anspruch auf die Sonderzahlung zu haben. Dies wäre dabei unabhängig von den innerbetrieblichen Willensentscheidungen des Arbeitgebers.

Dabei zählt nicht nur das Verhalten des Unternehmens selbst, sondern auch die Umstände und der Zweck der Leistung. Wer wiederholt eine Sonderzahlung erhält, die zum Beispiel kurz vor Ende des Jahres erfolgt, kann sie als festen Bestandteil seines Einkommens im Kalenderjahr betrachten, auch wenn sie vertraglich nicht zugesichert ist.

Wie viele Arbeitnehmer*innen Deutschlands bekommen ein 13. Monatsgehalt?

Laut einer Online-Umfrage des WSI-Tarifarchivs, an der über 100.000 Menschen teilnahmen, erhalten rund 54 Prozent der Arbeitnehmer*innen Deutschlands Weihnachtsgeld. Besonders gute Chancen haben Vollzeitbeschäftigte in tarifgebundenen Unternehmen, vor allem in Westdeutschland. Hier regeln Tarifverträge häufig eine Sonderzahlung in voller Höhe eines Monatsgehalts. Damit entspricht die Auszahlung genau einem zusätzlichen Monatslohn, also einem 13. Gehalt.

Branchen mit besonders hoher Verbreitung sind die Süßwarenindustrie, die Druckindustrie und das Bankwesen. Dort ist das 13. Monatsgehalt in vielen Fällen fester Bestandteil des Einkommens für Arbeitnehmer*innen und wird jedes Jahr zuverlässig gezahlt.

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FAQs zum 13. Monatsgehalt

Was ist der Unterschied zwischen 13. Gehalt und Weihnachtsgeld?

Weihnachtsgeld ist oft an Betriebstreue gekoppelt, das 13. Gehalt gilt eher als zusätzliche Vergütung. Die genaue Regelung ergibt sich aus dem Vertrag oder der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.

Wie hoch ist das 13. Monatsgehalt?

Das ist je nach Unternehmen unterschiedlich. Häufig entspricht es einem vollen Monatsgehalt, manchmal wird es aber auch nur anteilig gezahlt, wie zum Beispiel bei Teilzeit oder unterjährigem Einstieg.

Bekomme ich das 13. Gehalt auch bei Teilzeit?

Ja, grundsätzlich schon. Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf das 13. Gehalt, allerdings anteilig entsprechend ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.

Habe ich Anspruch, wenn ich vor der Auszahlung kündige?

Das kommt auf deinen Vertrag an. Wenn keine Ausschlussklausel besteht, kann ein anteiliger Anspruch bestehen und das vor allem, wenn das 13. Gehalt als reine Leistungsvergütung geregelt ist.

Zählt das 13. Monatsgehalt zum Elterngeld oder zur Steuer?

Ja. Das 13. Gehalt ist steuer- und sozialversicherungspflichtig und zählt zum Bruttoeinkommen, aber nicht zum laufenden Arbeitslohn. Es wird als sonstiger Bezug behandelt.

Kann ein Anspruch auch ohne Vertrag bestehen?

Ja, durch eine sogenannte betriebliche Übung. Wenn das 13. Gehalt über mindestens drei Jahre in gleicher Höhe und ohne Vorbehalt gezahlt wurde, kann ein rechtlicher Anspruch entstehen.

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