Die Gesetzeslage in den Bereichen TVÖD, Tarif- und Arbeitsrecht ist Ihnen ebenso bekannt wie die Grundzüge des HGB. Mit klaren administrativen Prozessen, transparenter Beratung und praxisnahem Service schaffen wir die Basis dafür, dass Lehre, Forschung und Verwaltung erfolgreich arbeiten können. * Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zahlungsverkehr und die Einhaltung gesetzlicher sowie interner Vorgaben (TVöD, HGB, Haushaltsrecht) * Flexible Arbeitszeiten inkl. mobilem Arbeiten, Gleitzeit, bis zu 30 Tage Urlaub sowie dienstfreie Tagen (Rosenmontag, Faschingsdienstag, 24. und 31.12). * Eine offene und wertschätzende Arbeitsatmosphäre ist für uns die Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. * Ihr Beschäftigungsverhältnis erfolgt nach der Arbeitsvertragsordnung des Bistums Mainz in Verbindung mit dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes.
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