Mitarbeiter mit Zetteln und Stift unterhalten sich am Tisch.
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Das Wichtigste in KürzeÜbernahme bei Verkauf?Rechte der MitarbeitendenGründe für FirmenverkaufFAQ – Häufig gestellte Fragen

Wenn dein Arbeitgeber seine Firma verkauft, stellst du dir wahrscheinlich sofort die Frage: „Was bedeutet das für mich und meinen Arbeitsplatz?“ Unsicherheit, Sorgen um den Arbeitsvertrag und die Angst vor Kündigungen sind ganz normal – schließlich betrifft ein Unternehmensverkauf nicht nur Zahlen und Verträge, sondern immer auch die Menschen, die dort arbeiten. Genau deshalb ist es wichtig, dass du deine Rechte kennst und weißt, welche Pflichten Arbeitgeber bei einer Betriebsübernahme haben. So kannst du gelassen bleiben, kluge Entscheidungen treffen und dich gut auf die kommenden Veränderungen vorbereiten.

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Das Wichtigste in KürzeÜbernahme bei Verkauf?Rechte der MitarbeitendenGründe für FirmenverkaufFAQ – Häufig gestellte Fragen

Das Wichtigste in Kürze

Werden Mitarbeiter*innen übernommen, wenn die Firma verkauft wird?

Bei einem Firmenverkauf werden die Mitarbeiter*innen automatisch übernommen. Ein solcher Betriebsübergang ist in BGB § 613a geregelt. Das Bürgerliche Gesetzbuch verpflichtet den*die neue*n Inhaber*in dazu, die bestehenden Arbeitsverträge samt den darin enthaltenen Rechten und Pflichten zu übernehmen. Eine Kündigung aus Gründen der Betriebsübernahme ist unwirksam.

Was bedeutet ein Betriebsübergang nach § 613a BGB für Mitarbeiter*innen?

Im ersten Absatz des § 613a BGB heißt es: „Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.“ Das bedeutet, dass alte Eigentümer*innen ihre Arbeitnehmer*innen ‚mitverkaufen‘. Dies mag sich erst einmal seltsam anhören, hat jedoch viele Vorteile für die Angestellten. Da die bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den*die neue*n Inhaber*in übergeben werden, darf die Übernahme nicht der Grund für eine Kündigung sein. Betriebsvereinbarungen sowie Tarifverträge dürfen erst nach Ablauf eines Jahres zum Nachteil der Mitarbeiter*innen geändert werden, Kündigungsfristen müssen eingehalten und die geltenden Pflichten gegenüber den Angestellten erfüllt werden.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bei einer Betriebsübernahme?

Bei einer Übertragung des Arbeitsverhältnisses infolge eines Betriebsübergangs haften der alte und neue Arbeitgeber gegenüber den Angestellten außerdem für die Forderungen, die vor dem Betriebsübergang fällig geworden sind. Auch für die, die nachher bis zum Zeitpunkt fällig werden, zu dem das Arbeitsverhältnis beendet werden könnte oder bei Ablehnung des Übergangs durch den Arbeitnehmer beendet wird, haften sie. Das bedeutet, dass sowohl der alte als auch der*die neue Eigentümer*in in der genannten Zeitspanne für die fälligen Forderungen haften muss. Zusätzlich ist der Arbeitgeber in der Pflicht, seine Mitarbeiter*innen rechtzeitig über alle Geschehnisse zu informieren.

Welche Rechte haben Mitarbeitende bei einem Firmenverkauf?

Beim Firmenverkauf haben Mitarbeiter*innen vier zentrale Rechte:

  1. Recht auf Information: Du musst rechtzeitig über den Grund des Verkaufs, den Zeitpunkt des Übergangs sowie über die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen für dich informiert werden.
  2. Recht auf Anhörung: Sind im Rahmen des Übergangs Maßnahmen geplant, beispielsweise Kündigungen, Reorganisationen oder Lohnkürzungen, muss zusätzlich die Meinung der Angestellten eingeholt werden. Hierbei handelt es sich jedoch nur um ein Anhörungsrecht, nicht etwa um ein Mitspracherecht.
  3. Recht auf Fortführung des bestehenden Arbeitsverhältnisses: Dein Arbeitsvertrag bleibt mindestens ein Jahr nach der Betriebsübernahme unverändert bestehen, und deine bisherigen Dienstjahre werden zur Berechnung der gesetzlichen Kündigungsfrist
  4. Recht auf Widerspruch: Du kannst innerhalb eines Monats nach der Mitteilung ablehnen, dass dein Arbeitsverhältnis auf den*die neue*n Inhaber*in übergeht. Lehnst du ab, endet dein Arbeitsverhältnis mit der gesetzlichen Kündigungsfrist.
Mann und Frau geben sich im Büro die Hand
Als Angestellter hast du bei einem Firmenverkauf Rechte. © Maskot

Bekomme ich eine Abfindung, wenn mein Unternehmen verkauft wird?

Da es in Deutschland keine gesetzliche Vorschrift gibt, die Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren ausscheidenden Mitarbeiter*innen Abfindungen zu zahlen, steht dir auch bei einer Betriebsübernahme keine Abfindung zu. Weiterhin soll § 613a BGB Arbeitnehmer*innen vor dem Verlust des Arbeitsplatzes schützen. Da der Gesetzestext eine betriebsbedingte Kündigung aus Gründen der Betriebsübernahme verbietet, ist dort auch keine finanzielle Entschädigung aufgrund einer Kündigung vorgesehen.

Dennoch gibt es eine Ausnahme: Wenn du das Unternehmen infolge eines Firmenverkaufs verlässt, kann in vielen Fällen eine Abfindung gezahlt werden. Unter anderem soll einem der Ausstieg schmackhafter gemacht und ein Rechtsstreit so umgangen werden. Da dem*der neuen Eigentümer*in rechtlich für ein Jahr, beginnend ab dem Übergabezeitpunkt, die Hände gebunden sind, zieht er*sie die Zahlung von Abfindungen oftmals vor.

Welche Gründe stecken hinter einem Firmenverkauf?

Von einem Firmenverkauf sind meist Mitarbeiter*innen kleiner oder mittelständischer Unternehmen betroffen. Ein Verkauf ist eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen für alle Parteien und diese wird in der Regel nicht leichtfertig oder ohne Grund getroffen. In den meisten Fällen wird eine Firma veräußert, um die Nachfolge zu sichern. Der*Die Inhaber*in möchte sich zur Ruhe setzen und nicht nur einen hohen Verkaufspreis erzielen, sondern auch das Gefühl haben, dass das Unternehmen nach seinen*ihren Vorstellungen und Werten weitergeführt wird. Doch was, wenn ein geeignete*r Nachfolger*in weder in der Familie noch innerhalb der Firma gefunden werden kann? In diesem Fall bleibt oft nur der Verkauf. Durch Krankheit, einen plötzlichen Todesfall oder Liquiditätsprobleme kann es jedoch auch zu nicht ganz freiwilligen Verkäufen kommen. Der Ablauf eines Firmenverkaufs ist in der Regel klar festgelegt. In Krisensituationen kann es jedoch zu Abweichungen oder einer Verkürzung des Prozesses kommen.

Wie kann ich mich als Mitarbeiter*in vorbereiten, wenn mein Arbeitgeber verkauft wird?

Wenn dein Arbeitgeber dich darüber informiert, dass das Unternehmen verkauft wird, ist es wichtig, im Vorfeld der Betriebsübernahme Ruhe zu bewahren, dich umfassend über deine Rechte beim Betriebsübergang zu informieren und deine nächsten Schritte wohlüberlegt zu planen.

Denn, viele Angestellte verfallen in Panik, wenn sie vom Verkauf der Firma erfahren, für die sie arbeiten. Für sie ist ihr Schicksal zu diesem Zeitpunkt schon besiegelt und sie treffen Entscheidungen, die unüberlegt sind und später unter Umständen bereut werden. Viele Ängste sind oft unbegründet, es ist also sinnvoll, zunächst einmal abzuwarten.

Einige Mitarbeiter*innen, vor allem solche, die schon über Jahrzehnte für das gleiche Unternehmen arbeiten, erkennen den*die neue*n Chef*in aus Prinzip nicht an. Doch auch hier sollte auf gegenseitige Fairness geachtet werden. Ein frischer Wind kann förderlich für ein Unternehmen und seine Arbeitnehmer*innen sein und sollte nicht von vornherein abgelehnt werden.

Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was passiert mit Angestellten, wenn eine Firma verkauft wird?

Wenn eine Firma verkauft wird, bleiben die Arbeitsverhältnisse der Angestellten zunächst bestehen. Neue Eigentümer*innen treten in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Es können Rationalisierungsmaßnahmen wie zum Beispiel ein Stellenabbau folgen, allerdings bist du als Arbeitnehmer*in durch gesetzliche Regelungen geschützt. Eine Abfindung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wird aber oft gezahlt, um den Ausstieg der Arbeitnehmer*innen attraktiver zu gestalten.

Wann darf nach einem Firmenverkauf gekündigt werden?

Nach einem Firmenverkauf darf der*die neue Eigentümer*in das Arbeitsverhältnis erst nach einem Jahr und unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge dürfen erst nach Ablauf eines Jahres zum Nachteil der Mitarbeiter*innen geändert werden.

Welche Rechte haben Angestellte, wenn die Firma verkauft wird?

Die Angestellten behalten ihre Arbeitsverhältnisse und die bereits geleisteten Dienstjahre werden angerechnet. Der*die Eigentümer*in muss die Mitarbeiter*innen über den Verkauf informieren und Auskunft über die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen geben. Die Angestellten haben ein Recht auf Information und können den Übergang des Arbeitsverhältnisses ablehnen, was jedoch zur Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses führen kann.

Welche Fehler können Angestellte bei einem Firmenverkauf vermeiden?

Wenn du von einem Firmenverkauf erfährst, solltest du nicht in Panik verfallen und unüberlegte Entscheidungen treffen. Es ist ratsam, erst einmal abzuwarten und nicht vorschnell zu handeln. Zudem sollten Mitarbeiter*innen den*die neue*n Chef*in fair behandeln und Veränderungen offen gegenüberstehen, da ein frischer Wind förderlich sein kann.

Habe ich Kündigungsschutz, wenn meine Firma verkauft wird?

Ja, denn nach § 613a BGB darf dir nicht allein wegen des Firmenverkaufs gekündigt werden. Dein Arbeitsverhältnis geht automatisch auf den neuen Arbeitgeber über, und Kündigungen aus diesem Grund sind unwirksam.

Wie verändert sich mein Arbeitsvertrag bei einem Firmenverkauf?

Dein Arbeitsvertrag bleibt zunächst unverändert bestehen. Für mindestens ein Jahr nach dem Betriebsübergang dürfen weder Betriebsvereinbarungen noch Tarifverträge zu deinem Nachteil geändert werden. Deine bisherigen Dienstjahre werden außerdem angerechnet.

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