Vater mit Kind auf dem Arm
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Was sind Berufsjahre – und warum sind sie relevant?Wann zählt Elternzeit als Berufsjahre?Fazit: Die Anrechnung muss vertraglich geregelt sein Alles, was du zum Thema Elternzeit wissen musstFAQ – Häufig gestellte Fragen

In vielen Berufen gilt: Je höher die Zahl der Berufsjahre, desto besser die Jobchancen und das Gehalt. Wenn du deine Arbeit während der Elternzeit pausierst, stellt sich natürlich die Frage, ob du weiterhin Berufsjahre sammelst. Wird die Elternzeit auf die Berufsjahre angerechnet? Hier erfährst du, wovon das abhängt.

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Was sind Berufsjahre – und warum sind sie relevant?Wann zählt Elternzeit als Berufsjahre?Fazit: Die Anrechnung muss vertraglich geregelt sein Alles, was du zum Thema Elternzeit wissen musstFAQ – Häufig gestellte Fragen

Was sind Berufsjahre – und warum sind sie relevant?

Im Grunde genommen sind Berufsjahre die Zeit, die du in einem bestimmten Beruf gearbeitet hast. Das kann in derselben Firma sein oder in verschiedenen, solange du in derselben Branche tätig bist.

Die Berechnung deiner Berufsjahre spielt eine große Rolle, wenn es darum geht, deinen Wert auf dem Arbeitsmarkt zu bestimmen. Arbeitgeberinnen schätzen kompetente Fachkräfte mit Berufserfahrung, und je mehr Berufsjahre du vorweisen kannst, desto attraktiver bist du für potenzielle Arbeitgeber*innen. Je nach Branche und Stelle kann es wichtig sein, deine Berufsjahre genau zu berechnen und sie in deinem Lebenslauf und in Bewerbungen deutlich hervorzuheben.
Die Zahl der Berufsjahre kann aber auch beim Thema Gehalt entscheidend sein – nämlich, wenn sich die Gehaltsklasse nach Berufsjahrgruppen orientiert. Das ist z. B. im Öffentlichen Dienst, Gesundheitswesen, Bildungsbereich und in einigen Berufen aus dem Finanzwesen der Fall.

Möglichst viele Berufsjahre auf der Uhr zu haben, hat also einige Vorteile. Allerdings gibt es Einschränkungen, und was als Berufsjahre zählt und was nicht, ist von Bundesland, Branche und Unternehmen abhängig.

Wann zählt Elternzeit als Berufsjahre?

Wenn du im Laufe deiner Karriere in Elternzeit gegangen bist oder es noch vorhast, wäre es natürlich toll, wenn du diese Zeit als Berufsjahre anrechnen lassen und die damit verbundenen Vorteile genießen könntest. Ob diese Anrechnungen möglich sind, hängt allerdings immer vom speziellen Fall ab.

Der Arbeits- oder Tarifvertrag ist entscheidend

Leider gibt es keinen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf die Anrechnung von Elternzeit als Berufsjahre – es sei denn, du arbeitest während der Elternzeit. Arbeitest du nicht, klappt die Anrechnung nur, wenn es eine entsprechende vertragliche Regelung zwischen Mitarbeiter*in und Arbeitgeber gibt.

In vielen Tarifverträgen und auch bei der Ärztekammer ist es individuell so geregelt, dass Eltern zumindest die Hälfte der Elternzeit berücksichtigen lassen können. Warst du also zum Beispiel insgesamt 5 Jahre in Elternzeit, ist es bei vielen Tarifverträgen möglich, 2,5 Jahre davon anrechnen zu lassen. Ein*e Mitarbeiter*in, der*die seit 10 Jahren angestellt ist, hätte also bei 5 Jahren Arbeitszeit und 5 Jahren Elternzeit insgesamt 7,5 Berufsjahre gesammelt. Allerdings – und das ist das Problem – gilt diese Regelung nur dann, wenn sie ausdrücklich im Vertrag steht. Im Öffentlichen Dienst ist es z. B. anders – hier ist im entsprechenden Tarifvertrag geregelt, dass die Elternzeit nicht auf die sogenannte Stufenlaufzeit angerechnet wird, weil keine Berufserfahrung erworben wird. Wer länger als 5 Jahre pro Kind in Elternzeit geht, kann sogar heruntergestuft werden und verdient nach der Rückkehr weniger als vor der beruflichen Pause.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Anrechnung der Elternzeit als Berufsjahre. Das Anrechnen funktioniert nur, wenn es ausdrücklich im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt ist.

Mutter blättert mit ihrem Kleinkind in einem Buch
Wenn während der Elternzeit nicht gearbeitet wird, muss sie vom Arbeitgeber nicht als Berufsjahre anerkannt werden.

Beispiel: Wann die Anrechnung der Elternzeit verwehrt wird

Ein Urteil des Arbeitsgerichts aus dem Jahr 2007 verdeutlicht, wie das Thema Berufsjahre und Elternzeit rechtlich gehandhabt wird: Eine Frau, die bereits zehn Jahre in ihrem Betrieb angestellt war, bekam zwei Kinder und war deshalb insgesamt etwa fünf Jahre in Mutterschutz und Elternzeit. Nach der Wiederaufnahme ihrer Beschäftigung wurde sie von ihrem Arbeitgeber ins zehnte Beschäftigungsjahr aufgenommen. Die Frau selbst wollte aber die Hälfte ihrer Elternzeit anrechnen und damit ins dreizehnte Beschäftigungsjahr gruppiert werden. Das hätte einen entsprechenden Unterschied im Einkommen ausgemacht. Der Arbeitgeber weigerte sich allerdings, die Elternzeit anzurechnen, da dies nicht im Tarifvertrag geregelt ist.

Das Arbeitsgericht gab in diesem Fall dem Arbeitgeber recht. Sofern eine Berücksichtigung nicht ausdrücklich in den Arbeitsverträgen steht, muss der Arbeitgeber die Elternzeit in keinster Weise anrechnen. Eine Ungleichbehandlung zwischen Mann und Frau (eines der Hauptargumente der Klage) konnte das Arbeitsgericht insofern nicht feststellen, da auch Männer die Möglichkeit haben, in Elternzeit zu gehen.

Fazit: Die Anrechnung muss vertraglich geregelt sein

Alles in allem kommt es bei der Frage, ob du deine Elternzeit als Berufsjahre anrechnen lassen kannst oder nicht, auf deinen Arbeits- und Tarifvertrag an. Als Berufsjahre gilt grundsätzlich nur die Zeit, die du auch tatsächlich mit Arbeit verbracht hast – alles andere ist also einzig und allein davon abhängig, was Mitarbeiter*in und Arbeitgeber individuell ausgemacht haben.

Also: Überprüf unbedingt deinen Arbeits- oder Tarifvertrag auf Regelungen zum Thema Berufsjahre und Elternzeit. Ist dazu nichts festgehalten, hast du leider keinen Anspruch auf die Anrechnung der Elternzeit.

 Alles, was du zum Thema Elternzeit wissen musst

Du befindest dich gerade in Elternzeit oder wirst demnächst in Elternzeit gehen? Hol das Beste für deine Karriere heraus und informier dich zur Vereinbarung von Elternzeit und Karriere, zum Gehalt während der Elternzeit oder zum Wiedereinstieg in den Beruf.

Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Was zählt nicht als Berufsjahre?

Die Ausbildung zählt in der Regel nicht zu den Berufsjahren, ebenso wie Arbeitslosigkeit und branchenfremde Tätigkeiten (also Jobs, die nichts mit deiner aktuellen Tätigkeit zu tun haben).

Wie kann ich meine Berufsjahre berechnen?

Grundsätzlich zählst du einfach die Jahre, die du in einem Berufsfeld gearbeitet hast – unabhängig davon, bei wie vielen Unternehmen du beschäftigt warst. Gezählt werden nur volle Monate. Ob du geringfügige Beschäftigungen wie Minijobs und Praktika, eine Ausbildung oder die Elternzeit mit einberechnen darfst, ist abhängig von der Branche oder dem Unternehmen, für das die Berufsjahre relevant sind.

Wird die Ausbildung bei den Berufsjahren mit angerechnet?

Ob eine Ausbildung zu den Berufsjahren zählt, hängt vom individuellen Fall und vor allem dem Unternehmen ab. Oft wird die Ausbildungszeit allerdings nicht anerkannt. Bei Berufen, die eine Berufserlaubnis voraussetzen, werden die Berufsjahre ab Erteilung der Erlaubnis gezählt.

Wird Teilzeit-Arbeit als Berufsjahre angerechnet?

In der Regel werden Teilzeitjobs mit mindestens 20 Wochenstunden voll in die Berufsjahre mit einberechnet; bei weniger als 20 Wochenstunden wird anteilig gerechnet. Prüf aber unbedingt deinen Tarif- oder Arbeitsvertrag auf abweichende Regelungen.

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