Verena Feldmann
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Traditionell nach Totensonntag und pünktlich zum ersten Advent beginnt offiziell die Weihnachtszeit. Mit ihr hält oftmals üppige Weihnachtsdeko Einzug in die eigenen vier Wände – und gerne auch ins Büro, schließlich verbringen wir hier die meiste Zeit des Tages. Doch Geschmäcker sind verschieden und nicht jede Art von Weihnachtsdeko ist im Büro gern gesehen oder erlaubt. Was es hier zu beachten gibt und welche Deko sich für den Schreibtisch und das Büro eignet, verraten wir dir jetzt.
Grundsätzlich spricht nichts gegen ein weihnachtlich dekoriertes Büro, sofern die Geschäftsführung bzw. dein*e Vorgesetzte*r mit der Dekoration einverstanden ist. In manchen Firmen regelt die Betriebsvereinbarung oder eine Hausordnung ganz genau, was erlaubt ist und was nicht. Gibt es diese nicht und bist du dir unsicher, welche Weihnachtsdeko im Büro erlaubt ist, solltest du immer nachfragen. Mindestens genauso wichtig wie die Zustimmung deines*deiner Chef*in ist die Zustimmung der Kolleg*innen. In der Regel sind nämlich nicht alle uneingeschränkte Weihnachtsfans und jede*r sollte sich, trotz Weihnachtsbaum und Co. im Büro, am Arbeitsplatz immer noch wohlfühlen. Bevor es also ans Schmücken geht, sollten zuerst gemeinsame Ideen gesammelt und Grenzen gesetzt werden, damit sich die besinnliche Vorweihnachtszeit nicht in unnötigen Weihnachtsstress verwandelt.
Unabhängig vom Geschmack gibt es aber auch ein paar handfeste Regeln, die bei der Weihnachtsdeko fürs Büro zu berücksichtigen sind. Die Deko darf nämlich weder eine Gefahr für die Angestellten oder eventuelle Kund*innen und andere Besucher*innen sein, noch darf sie den Betriebsablauf stören. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und der Brandschutz. Konkret bedeutet das zum Beispiel, dass keine Kabel von elektrisch betriebener Deko zur Stolperfalle werden dürfen und auf offenes Feuer in Form von Kerzen auf einem Adventskranz verzichtet werden sollte. LED-Kerzen oder Lichterketten sind hier die sicherere Alternative. Allerdings muss auch hier sichergestellt werden, dass alle Komponenten intakt und sicher sind, so dass die Gefahr eines Kurzschlusses minimiert wird. Wichtig ist außerdem, dass keine Fluchtwege versperrt und Arbeitsabläufe durch die Deko erschwert werden. Steht der Weihnachtsbaum im Büro beispielsweise direkt neben bzw. vor dem Drucker, ist das nicht der geeignete Platz. Außerdem sollte die Weihnachtsdeko zum sonstigen Erscheinungsbild der Firma passen.
Wie sieht nun aber die ideale weihnachtliche Deko für Schreibtisch und Büro aus? Es kommt natürlich immer auf den individuellen (Team-)Geschmack und das Unternehmen bzw. die Branche an, was erlaubt ist. Mit den folgenden Ideen für Weihnachtsdeko im Büro liegst du aber wahrscheinlich immer richtig:
Die einen lieben sie, die anderen können gut darauf verzichten – und doch gehört Weihnachtsdeko im Büro einfach zum Jahresende dazu. Wie üppig diese ausfällt, entscheidet aber vor allem der*die Chefin. Weihnachtsbaum und Co. müssen nicht nur zum Image des Unternehmens passen, sondern dürfen auch nicht von der Arbeit ablenken oder eine Gefahr darstellen. Damit die Vorweihnachtszeit auch wirklich besinnlich wird (und bleibt), solltet ihr euch im Team außerdem absprechen, ob, wann und wie dekoriert wird. Schließlich feiern nicht alle Weihnachten und jene, die es tun, haben oft unterschiedliche Vorstellungen von Weihnachten und was dazu gehört.
Ob und welche Weihnachtsdeko im Büro erlaubt ist, entscheidet der*die Chef*in. Dabei ist maßgebend, dass die Deko keine Gefahr bei der Arbeit darstellt und den Betriebsablauf nicht stört.
Weihnachtsdeko kann eine Gefahr für die Arbeitssicherheit, die Gesundheit oder den Brandschutz darstellen. Typische Beispiele sind Weihnachtsbäume, die Fluchtwege versperren, echte Kerzen oder Kabel, die zur Stolperfalle werden.
Es gibt keine klare Regelung, ab wann weihnachtliche Deko in Ordnung ist. Klassischerweise wird in Deutschland damit aber nach Totensonntag, zum ersten Advent begonnen.
Lichthäuser verströmen einen warmen Glanz und sind darum eine beliebte Weihnachtsdeko.
Wie lange die Weihnachtsdeko hängen bleibt, ist jeder Person selbst überlassen. Traditionell wird Weihnachtsdeko am Tag der Heiligen Drei Könige abgebaut – dieser ist am 6. Januar.
Es gibt keine offizielle Begrenzung bei der Weihnachtsdeko, allerdings darf sie im Außenbereich Nachbarn oder andere Unternehmen nicht übermäßig stören. Zu grelles Licht und/oder laute Musik sind beispielsweise nicht erlaubt.
Der Brauch ist auf die christliche Religion zurückzuführen, bei der am Totensonntag das Kirchenjahr endet und offiziell die Vorweihnachtszeit beginnt.
Blinkende Lichterketten sind grundsätzlich erlaubt. Im Außenbereich ist lediglich darauf zu achten, dass diese nicht zu grell sind und damit die Nachbarn oder andere Anlieger stören – zum Beispiel, weil die Lichterkette direkt und durchgehend vor einem Schlafzimmerfenster blinkt.
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