Du bist für ein paar Tage auf Dienstreise und fragst dich: Gilt die gesamte Zeit, die ich unterwegs bin, als Arbeitszeit? Oder nur die regulären acht Stunden? Und was ist mit der An- und Abreise? In diesem Beitrag erhältst du Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um das Thema Geschäftsreise und Arbeitszeit.
Eine Geschäftsreise, im öffentlichen Dienst oft auch Dienstreise genannt, ist nicht zu verwechseln mit dem Arbeitsweg oder dem Dienstgang. Unter einem Arbeitsweg versteht man, wie der Name bereits verrät, den tatsächlichen Weg zur Arbeit, der für die meisten Pendler*innen in der Freizeit stattfindet. Egal, ob dieser Weg zehn Minuten oder zwei Stunden dauert – eine Dienstreise ist das nicht.
Auf einem Dienstgang befindest du dich, wenn du einen Kundentermin hast, der beispielsweise in einem anderen Stadtteil stattfindet. Du musst hierfür zwar dein Büro verlassen, dennoch spricht man hier nicht von einer Dienstreise.
Unter einer Dienstreise versteht man alle beruflichen Wege, bei denen es sich auch tatsächlich um eine Reise handelt. Beispiele hierfür sind Fahrten zu Seminaren, Tagungen oder beruflichen Veranstaltungen. Auch wenn du zu einer Besprechung mit Kund*innen oder Kolleg*innen an anderen Standorten, zu Ausstellungen oder zu Messen fahren musst, fällt das unter „Dienstreise“.
Zur Arbeitszeit gehört die Zeit, in der du ohne Pause arbeitest. Auch eine Bahnfahrt, auf der Arbeitnehmer*innen auf dem Weg nach Hause oder zur Arbeit Mails checken oder Meetings vorbereiten, gilt als Arbeitszeit. Jedoch nur dann, wenn sie hierfür von dem*der Vorgesetzten einen Auftrag erhalten haben. Wenn es diesen Arbeitsauftrag nicht gab, ist die Arbeit freiwillig und die Fahrt wird nicht als Arbeitszeit gewertet.
Wenn du während deiner Geschäftsreise arbeitest, dann zählt diese Zeit zur Arbeitszeit und wird vergütet. Die Zeit, die du während deiner Geschäftsreise nicht arbeitest, zählt dementsprechend also nicht zur Arbeitszeit. Für das Arbeiten während der An- und Abreise gelten hier jedoch manchmal ausnahmen. Mehr dazu gleich.
Meetings
berufliche Telefonate
Geschäftsessen
die Zeit zwischen Terminen
private Termine
Aufenthalt im Hotelzimmer
Wenn die An- und Abreise einer Geschäftsreise in der regulären Arbeitszeit stattfindet, dann zählt diese Zeit zur Arbeitszeit – auch dann, wenn du in der Zeit nicht arbeitest. Wichtig ist hier aber das Stichwort der Zielrichtung: Erfolgt die Reise im Interesse deines*deiner Vorgesetzten, dann zählt die gesamte Hin- und Rückfahrt zur Arbeitszeit.
Auch die An- bzw. Abreise mit dem Auto wird zur Arbeitszeit gezählt. Das hat den Grund, dass die reisende Person zu der Zeit nicht die übliche Möglichkeit hat, sich zu erholen.
Hat dein*e Arbeitgeber*in allerdings vorgegeben, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren und du entscheidest dich dennoch für eine Autofahrt, handelt es sich dabei nicht um Arbeitszeit. Gleiches gilt, wenn du in der Bahn freiwillig arbeitest, ohne dass du den Auftrag erhalten hast. Wenn du eine Geschäftsreise buchen willst, schau also vorab genau nach, welche Verkehrsmittel dafür angeordnet wurden.
Auch wenn deine Arbeit während einer Geschäftsreise etwas anders aussieht, als wenn du regulär an deinem Arbeitsort arbeitest, muss das Arbeitszeitgesetz beachtet werden. Dieses besagt zum Beispiel, dass Arbeitnehmende nicht mehr als 48 Stunden in der Woche arbeiten dürfen. Vorübergehend ist allerdings eine maximale Arbeitszeit von 60 Stunden erlaubt. Auf einen Tag übertragen ist das eine maximale Arbeitszeit von acht Stunden, die in Ausnahmefällen auf zehn Stunden ausgeweitet werden kann. Auch während einer Dienstreise sollte also deine Arbeitszeit nicht über 10 Stunden betragen. Nach getaner Arbeit musst du mindestens elf Stunden Pause machen, bis du dich wieder deiner Arbeit widmest – auch auf Geschäftsreisen. Auch bei mehrtägigen Dienstreisen muss in Sachen Arbeitszeit also auf einen Ausgleich zwischen Arbeits- und Freizeit geachtet werden.
Wie sehen die Regelungen aus, wenn du außerhalb deiner gewöhnlichen Arbeitszeit reist? Zählt beispielsweise eine Anreise zur Dienstreise am Sonntag zur Arbeitszeit?
Begibst du dich zu einer Zeit auf Geschäftsreise, zu der du normalerweise frei hast, gilt diese Zeit dennoch als Arbeitszeit. Hier müssen allerdings wie beschrieben zum einen die Anweisungen der vorgesetzten Person sowie die Verkehrsmittelwahl beachtet werden. Wenn du den Auftrag bekommen hast, in dieser Zeit ein Meeting vorzubereiten oder berufliche Gespräche zu führen, dann zählt diese Zeit zur Arbeitszeit.
Wenn du dagegen am Montag einen Termin hast und am Sonntag mit der Bahn dafür anreist, zählt das gewöhnlicherweise nicht zur Arbeitszeit. Begründet ist das darin, dass du dich während der Fahrt erholen kannst und der Zeitraum damit zur Freizeit zählt. Schau bezüglich solcher Aspekte auf jeden Fall auch immer in deinen Arbeitsvertrag. Dort findest du die Regelungen, die auf dich zutreffen.
Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.
Wenn du deine Dienstreise buchen willst, informiere dich vorab genau darüber, welche Anforderungen du von deinem*deiner Vorgesetzten bekommen hast. Das ist nämlich ausschlaggebend, wenn es um die Frage geht, ob die An- und Abreise zur Arbeitszeit zählen. Grundsätzlich gilt, dass die Reise während der regulären Arbeitszeit auch auf Geschäftsreise zur Arbeitszeit zählen. Fährst du allerdings mit dem Auto, obwohl du den Auftrag erhalten hast, Bahn zu fahren, zählt die Fahrt nicht zur Arbeitszeit. Du siehst also: Nicht in jedem Fall ist bei einer Dienstreise Fahrzeit Arbeitszeit.
Wenn du in einem Unternehmen mit Gleitzeitmodell, dann empfiehlt sich ein Blick in die Betriebsvereinbarung, um sicherzugehen, wie die Zeiterfassung während Dienstreisen in deinem Unternehmen geregelt wird.
Es muss immer das Arbeitszeitgesetz beachtet werden. Dieses regelt unter anderem die Höchstarbeitszeit und die Pausenzeiten, die eingehalten werden müssen. All das gilt nicht nur für die reguläre Arbeit, sondern auch für die Arbeit auf Dienstreisen.
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