Wenn du sicherstellen möchtest, dass dein Schreiben direkt bei der richtigen Ansprechperson landet, kannst du den Zusatz „zu Händen“ (z. Hd.) verwenden. Doch wie ist die korrekte Schreibweise? Wo gehört der Vermerk hin – und ist er heute überhaupt noch zeitgemäß?
In diesem Artikel findest du alle wichtigen Antworten inklusive Beispiele und moderner Alternativen.
„Zu Händen“ ist ein klassischer Zusatz im Briefverkehr. Er wird verwendet, wenn ein Schreiben an ein Unternehmen oder eine Behörde geht, aber von einer bestimmten Person gelesen werden soll.
Der Zusatz bringt vor allem praktische Vorteile:
Gerade bei großen Unternehmen oder Behörden kann das entscheidend sein.
Die empfohlene und gängigste Abkürzung lautet: z. Hd.
Weitere Varianten (seltener genutzt):
Die Formulierung steht im Genitiv:
Der Vermerk wird im Adressfeld direkt unter dem Firmennamen platziert.
Beispiel (Standard)
Muster GmbH
z. Hd. Herrn Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Einzelne Ansprechperson
Muster GmbH
z. Hd. Frau Maria Beispiel
Mehrere Personen
Muster GmbH
z. Hd. Frau Beispiel und Herrn Mustermann
Abteilung mit Ansprechperson
Muster GmbH
Personalabteilung, z. Hd. Frau Beispiel
Nur Abteilung
Muster GmbH
z. Hd. Personalabteilung
„Zu Händen“ bedeutet nicht automatisch, dass nur diese Person den Brief liest. In vielen Unternehmen wird Post zentral geöffnet und vorsortiert.
Wenn dein Schreiben besonders sensibel ist, ergänze:
Beispiel:
Muster GmbH
– persönlich –
z. Hd. Herrn Mustermann
Bei Behörden kannst du ergänzen:
Das bedeutet: Dein Schreiben darf auch von einer Vertretung bearbeitet werden.
Tipp: Passe die Schreibweise an den Standort des Empfängers an.
Im internationalen Kontext nutzt du: FAO (for the attention of)
Beispiel:
FAO Mr. John Sample
In den meisten Fällen: nein.
Bei E-Mails adressierst du die Person direkt:
Nur bei allgemeinen Adressen (z. B. info@) kann es sinnvoll sein:
Beispiel Betreff: z. Hd. Frau Beispiel: Bewerbung als Marketing Manager
Wenn der Name nicht am Briefkasten steht, nutzt du: c/o (care of)
Beispiel:
Max Mustermann
c/o Erika Musterfrau
Ja – aber mit Einschränkungen.
Der Zusatz wirkt formell, ist aber weiterhin üblich, vor allem:
In der digitalen Kommunikation wird er dagegen kaum noch verwendet.
Heute wird oft einfach der Name direkt genannt.
Variante 1 (unter Unternehmen)
Muster GmbH
Maria Mustermann
Variante 2 (vor Unternehmen)
Maria Mustermann
Muster GmbH
Vorteil:
Bei Online-Bewerbungen ist der Zusatz nicht nötig.
Hier reicht die direkte Ansprache in der E-Mail oder im Anschreiben.
Bei postalischen Bewerbungen kann „zu Händen“ aber sinnvoll sein, besonders bei großen Unternehmen.
Tipp: Prüfe immer, welchen Bewerbungsweg das Unternehmen vorgibt – z. B. über Plattformen wie Stepstone.
„z. Hd.“ korrekt verwenden
richtige Platzierung im Adressfeld
bei Postbewerbungen nutzen
bei Bedarf „persönlich“ ergänzen
moderne Alternativen prüfen
falsche Grammatik („Herr“ statt „Herrn“)
falsche Position im Brief
unnötig in E-Mails verwenden
Vertraulichkeit voraussetzen
starr an veralteten Formen festhalten
Nein, nur wenn keine direkte Zustellung an eine Person möglich ist oder du sicherstellen willst, dass dein Schreiben intern richtig weitergeleitet wird.
Nein. Der Zusatz ist eine Hilfe für die interne Verteilung, keine Voraussetzung für die Zustellung.
Nein, der Zusatz gehört ausschließlich ins Adressfeld eines Briefes oder Umschlags.
Nein, hier solltest du „FAO“ verwenden.
Nicht negativ, aber formell. In modernen Kontexten wird oft darauf verzichtet.
Ja, auch bei Paketsendungen ist „z. Hd.“ möglich, wenn das Paket innerhalb eines Unternehmens gezielt an eine bestimmte Person gehen soll.
Nein, der Zusatz ist nicht für die Zustellung durch den Postdienst relevant, sondern ausschließlich für die interne Verteilung im Unternehmen.
In der Regel wird der Brief intern weitergeleitet. Allerdings kann sich die Bearbeitung verzögern, wenn die Zuständigkeit unklar ist.
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