Deine Rechte im Home-Office

Mit der Corona-Krise hat Heimarbeit an Relevanz bekommen. Welche Verpflichtungen für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber bringt das mit sich?
Die Corona-Krise hat die Menschen auf Abstand gebracht – auch im Job. Wo immer es passt, gehen Arbeitnehmer*innen vermehrt ins Home-Office. Doch wie sieht das Ganze eigentlich rechtlich aus? Darfst du als Arbeitnehmer*in selbst entscheiden, ob du zu Hause oder im Büro arbeitest? Musst du dich von deinem Arbeitgeber an den Heimarbeitsplatz verbannen lassen? Bist du bei der Tätigkeit zu Hause ordentlich versichert? Und musst du unbedingt in der Kernarbeitszeit am Laptop sitzen, obwohl die Kita geschlossen hat und dein Kind lautstark nach elterlicher Bespaßung verlangt? Auf Fragen wie diese und viele andere findest du im folgenden Text Antworten.

Was dich erwartet:


 

Habe ich ein Anrecht auf Home-Office?

Nein, das hast du nicht – nicht als deutsche*r Arbeitnehmer*in. In den Niederlanden haben Arbeitnehmer*innen einen solchen Rechtsanspruch auf Home-Office, eingeführt im Juli 2015. Allerdings gibt es hierzulande in manchen Branchen bereits tarifvertragliche Rahmenvereinbarungen bzw. Betriebsvereinbarungen und in manchen Arbeitsverträgen spezielle Klauseln zu diesem Thema. Danach solltest du dich in deinem Unternehmen erkundigen.

In allen anderen Fällen bleibt dir nur eine individuelle Regelung, wenn du ins Home-Office möchtest. Die Details besprichst du am besten mit deiner Personalabteilung.

 

Home-Office – oder mobiles Arbeiten?

Das Home-Office ist der feste Arbeitsplatz, den sich Arbeitnehmer*innen im Auftrag des Arbeitgebers im eigenen Zuhause anstelle eines Büroplatzes im Unternehmen einrichten. Dieser Arbeitsplatz unterliegt genau definierten Regeln, vor allem hinsichtlich des Arbeitsschutzes. Die Einhaltung der Regeln muss vom Arbeitgeber kontrolliert und sichergestellt werden – was in der Praxis, vor allem bei der großen Zahl der neu eingerichteten Heimarbeitsplätze in Corona-Zeiten, eher selten geschieht.

Einen Ausweg bietet der Begriff des „Mobilen Arbeitens“. Er bedeutet, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer*innen ermöglicht, ihre Leistungen außerhalb des Betriebes zu erbringen. Mobiles Arbeiten eignet sich in der Regel für Jobs, die sich per Laptop und Smartphone erledigen lassen. Damit kann man zu Hause ebenso arbeiten wie im Zug, im Café oder auf einer Parkbank.

Um auch dem mobilen Arbeiten einen geregelten Rahmen zu geben, schließen viele Unternehmen Betriebsvereinbarungen ab. Darin ist meistens definiert, dass das mobile Arbeiten die Tätigkeit an beliebigen Orten außerhalb des eigentlichen Arbeitsplatzes im Unternehmen meint. Die Existenz eines solchen Büroarbeitsplatzes wird dabei vorausgesetzt – während das Home-Office den Büroarbeitsplatz vollständig ersetzt.

Viele Arbeitnehmer*innen, die wegen der Corona-Krise nicht mehr ins Büro gegangen sind, sondern von zu Hause aus gearbeitet haben, waren also streng genommen nicht im Home-Office – sie arbeiteten mobil. Denn ihnen stand nach wie vor ein Schreibtisch im Büro zur Verfügung, den sie nur aktuell nicht genutzt haben.

In den meisten Betriebsvereinbarungen zum mobilen Arbeiten wird beispielsweise geregelt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer*innen die Arbeitsmittel (z. B. den Laptop) stellt. Die private Nutzung, wie beispielsweise das Aufspielen privat verwendeter Software, ist aus Datenschutzgründen untersagt. Des Weiteren regeln die Betriebsvereinbarungen häufig, zu welchen Zeiten Arbeitnehmer*innen für Vorgesetzte und Kolleg*innen erreichbar sein müssen.

 

Darf ich ins Home-Office, wenn ich Angst habe, mich im Büro anzustecken?

  • Die Menschenansammlung im Großraumbüro ist dir suspekt?
  • Du zweifelst daran, dass deine Kolleg*innen es mit dem Händewaschen immer so genau nehmen?
  • Du sorgst dich, dass du dir auf dem Weg zur Arbeit in U-Bahn oder Bus eine Infektion einfängst?
  • Du hast Grund zur Annahme, dass in deiner Familie oder im Bekanntenkreis eine Infizierung vorliegt, und möchtest deshalb vorsorglich den Kontakt zu Kolleg*innen vermeiden?

Das ist verständlich. Aber trotzdem darfst du nicht einfach allein entscheiden, dass du ab sofort von zu Hause aus arbeitest, weil du im Büro eine Ansteckung mit dem Coronavirus befürchtest.

Sogar dann, wenn andere Mitarbeiter*innen positiv getestet wurden oder gar erkrankt sind, hast du nicht das Recht, ohne Weiteres daheim zu bleiben.

 

Darf mich mein*e Chef*in gegen meinen Willen ins Home-Office schicken?

Nein, das darf er*sie nicht. Vorgesetzte haben kein Recht darauf, über deinen privaten Raum zu verfügen. Your home is your castle. Auch mobiles Arbeiten darf nicht erzwungen werden; dein Einverständnis ist erforderlich. Auch dann, wenn die grundsätzliche Möglichkeit zur Heimarbeit oder mobilen Arbeit tarif- oder arbeitsvertraglich festgelegt ist, müssen im konkreten Fall beide einverstanden sein – Arbeitnehmer*in ebenso wie Arbeitgeber. Home-Office gegen deinen Willen? Das gibt’s nicht.

 

Benötige ich einen geänderten Arbeitsvertrag?

Nicht zwingend. In vielen Unternehmen ist es üblich, dass mobiles Arbeit und Arbeit im Home-Office per Betriebsvereinbarung oder durch eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag verbindlich geregelt werden. Dies hat im besten Fall den Vorteil, dass viele der auch hier gestellten Fragen von A wie Arbeitssicherheit bis Z wie Zeiterfassung von Anfang an rechtssicher geregelt sind.

 

Bin ich im Home-Office für den Datenschutz verantwortlich?

Du bist dazu verpflichtet, Betriebsgeheimnisse zu wahren und dich so zu verhalten, dass keine Informationen an unbefugte Personen gelangen. Meist ist dies grundsätzlich bereits im Arbeitsvertrag geregelt. So, wie du im Büro deine Arbeitsunterlagen bestenfalls einschließt, darfst du Akten auch im Home-Office nach Feierabend nicht herumliegen lassen. Selbstverständlich solltest du auch darauf achten, dass sich niemand Zugang zu deinem beruflich genutzten Computer verschaffen kann.

Darüber hinaus aber obliegt es deinem Arbeitgeber sicherzustellen, dass der Datenschutz im Home-Office und bei mobiler Arbeit eingehalten wird. Er wird dich deswegen dazu verpflichten, dienstlich nur die Geräte zu nutzen, die er dir zur Verfügung gestellt hat und die nach den betrieblichen Vorgaben durch Sicherheits-Software geschützt sind. Für die digitale Kommunikation wird er in der Regel einen VPN-Client einrichten. Wenn du dich entsprechend den Anweisungen deines Arbeitgebers verhältst, kannst du also nicht dafür verantwortlich gemacht werden, sollten trotzdem deine E-Mails abgefangen oder dein Laptop gehackt werden.

 

Muss ich mich im Home-Office an die Arbeitszeit halten?

Die Arbeit im Home-Office ist oft effizienter und geht schneller von der Hand als im Büro. Es gibt ggf. weniger Meetings und weniger Ablenkung durch Gespräche mit Kolleg*innen. Wenn also der Output stimmt und das Ergebnis den Erwartungen des*der Vorgesetzten entspricht – muss man sich dann trotzdem an die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit halten?

Ja, das muss man. Arbeitnehmer*innen im Home-Office müssen die gleiche Arbeitszeit ableisten wie im Büro. Nur wenige Arbeitgeber überwachen dies allerdings genau – beispielsweise durch das Protokollieren deines Einloggens ins VPN-Netzwerk des Unternehmens, durch externe digitale Tools oder gar per Webcam.

In manchen Branchen müssen Arbeitnehmer*innen allerdings, vergleichbar mit den Dienstreiseregelungen, ihre Arbeitszeiten dokumentieren, per Papierprotokoll oder Online-Formular. Die weitaus bessere Basis für ein gutes Miteinander von Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber aber ist: Vertrauen.

Was an Kontrolle durch den Arbeitgeber stattfindet, ergibt sich in der Regel aus den ohnehin erforderlichen beruflichen Kontakten – virtuelle Team-Meetings, Videokonferenzen, E-Mail-Anfragen, Telefonanrufe etc. Bei diesen Gelegenheiten sieht der*die Vorgesetzte, ob Mitarbeiter*innen im Home-Office ebenso effizient arbeiten wie im Büro. Wer bei Anrufen öfter nicht anzutreffen ist oder erst nach Stunden auf E-Mails antwortet, wird sicherlich Verdacht erregen. Dann kann es durchaus sein, dass der*die Vorgesetzte nach einer Erklärung für die häufige Abwesenheit verlangt.

 

Wie schaffe ich es bloß, Kinder und Beruf unter einen Hut zu bringen?

Die Corona-Pandemie erforderte auch in diesem Bereich Lösungen, die über die übliche Routine hinausgehen. Denn viele Arbeitnehmer*innen sind dadurch belastet gewesen, dass ihre Kinder nicht mehr in die Schulen oder Kitas gehen und mit anderen Kindern spielen durften. Folglich war der Aufwand der Eltern für die Kinderbetreuung sehr viel größer als noch vor der Pandemie. Es wunderte deswegen keine Vorgesetzten, wenn du deine Arbeitszeit gestückelt über den Tag verteilt hast und dir das Zeitbudget für Kinderbetreuung und Berufstätigkeit mit deinem*deiner Partner*in geteilt hast.

Berufstätige Eltern wissen schon aus normalen Zeiten, dass das Arbeiten zu Hause manchmal schwerfallen kann, wenn zugleich die Kinder betreut werden müssen. Zu Zeiten des Social Distancing, brauchten die Kinder die Zeit und die Aufmerksamkeit der Eltern umso mehr, weil Schulen, Kitas, Großeltern, Kindergruppen etc. ausgefallen sind. Muss dein Arbeitgeber in einem solchen Fall darauf Rücksicht nehmen?

Eine rechtliche Verpflichtung dazu besteht nicht. Die diversen rechtlichen Bestimmungen verlangen von dir als Arbeitnehmer*in, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, die Betreuung deiner Kinder während deiner Arbeitszeit sicherzustellen, ohne deine Berufstätigkeit zu beeinträchtigen.

Zu solchen zumutbaren Anstrengungen kann es auch gehören, dass du versuchst, Resturlaub zu nehmen, Überstunden abzufeiern oder Zeitguthaben abzubauen, um die Bedürfnisse von Familie und Beruf auszubalancieren.

Hier findest du einen Artikel dazu, wie der Alltag mit der Familie im Home-Office gelingen kann.

Wenn es gar nicht mehr anders geht, könnest du nach §616 BGB eine vorübergehende Verhinderung geltend machen. Wenn du also trotz aller Anstrengung keine Alternative für die Kinderbetreuung hast, darfst du zu Hause bleiben. Wenn diese Verhinderung nicht länger dauert als einige wenige Tage, erhältst du weiterhin dein Gehalt. Geht der Zeitraum darüber hinaus, kann dir dein*e Chef*in die Gehaltszahlung streichen.

Versuche aber auf jeden Fall, dich nicht in juristische Grabenkämpfe einzulassen, sondern eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.

 

Wer ist für den Arbeitsschutz im Home-Office zuständig?

Der Arbeitsschutz für die Arbeitnehmer*innen obliegt dem Arbeitgeber – das gilt auch im Home-Office und ebenso beim mobilen Arbeiten (mit einer entsprechenden Betriebsvereinbarung). Dein*e Vorgesetzte*r ist also dazu verpflichtet zu prüfen, ob du zu Hause über einen vom Arbeitsschutz vorgeschriebenen, ergonomisch korrekten Arbeitsplatz verfügst. Dafür dürfen Vorgesetzte sogar deinen Heimarbeitsplatz – nach vorheriger Terminabsprache – persönlich in Augenschein nehmen.

In der Praxis kommt dies nur selten vor. Deswegen solltest du zum Schutz deiner eigenen Gesundheit selbst darauf achten, dass dein Arbeitsplatz so eingerichtet ist, dass du beispielsweise kein Rückenleiden davonträgst oder deine Augen überlastest.

Manche Unternehmen reagierten auf die Anforderungen durch die Pandemie flexibel und erlaubten es ihren Mitarbeiter*innen zum Beispiel, ihren Bürostuhl und sogar ihren Desktop-Rechner einschließlich Monitor mit nach Hause zu nehmen. Viele gaben auch beispielsweise per Intranet Tipps für den ergonomischen Aufbau eines Arbeitsplatzes zu Hause.

 

Bin ich im Home-Office versichert?

Die Versicherung gegen Arbeitsunfälle gilt im Home-Office genauso wie im Büro. Bisher war allerdings zu beobachten, dass die Versicherungen einen sehr engen Rahmen dafür setzen, was ein Arbeitsunfall ist und was nicht.

Wenn dir also in deinem Home-Office der Laptop auf den Fuß fällt, dann ist das ganz klar ein Arbeitsunfall. Aber bereits dann, wenn du dich von deinem Heimarbeitsplatz zu deiner Toilette begibst und dabei ausrutschst, greift die Versicherung in der Regel nicht mehr – geschweige denn, wenn du dir einen Kaffee in deiner Küche kochst und dabei die Hand verbrühst.

 

Dürfen Auszubildende ins Home-Office?

Nein, dürfen sie nicht. Eigentlich. Aber in der Corona-Krise ging vieles, was sonst nicht geht. Wenn die Tätigkeit es erlaubt, konnte der Arbeitgeber also auch mit Auszubildenden eine Home-Office-Regelung vereinbaren. Dabei ist es besonders wichtig, dass über digitale Kommunikationswege ein enger persönlicher Kontakt zu den Ausbilder*innen gewahrt blieb.

 

Was passiert, wenn ich an Covid-19 erkranke?

Wenn du wegen der Corona-Erkrankung arbeitsunfähig bist, musst du deinem Arbeitgeber wie bei jeder anderen Erkrankung auch innerhalb von drei Tagen ein ärztliches Attest vorlegen. Viele Arbeitsverträge sehen sogar einen kürzeren Zeitraum vor. Allerdings solltest du dich bei einem Verdacht auf eine Corona-Infektion keinesfalls direkt zum Arzt begeben, sondern zunächst einmal in der Praxis oder bei deinem örtlichen Gesundheitsamt anrufen.

Damit du deinen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen trotzdem nachkommen kannst, hat die Kassenärztliche Vereinigung eine befristete Ausnahmeregelung beschlossen. Demnach können Ärzt*innen Betroffene bereits nach einem Telefonat eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung für bis zu sieben Tage ausstellen und per Post zustellen.

Vermeide es auf jeden Fall, während einer Krankheitsphase im Home-Office weiterzuarbeiten und deinem Chef gegenüber so zu tun, als wärst du gesundheitlich in Ordnung. Ob im Büro oder im Home-Office: Niemand darf von dir verlangen zu arbeiten, wenn du arbeitsunfähig bist und dies durch ein Attest belegen kannst. Selbstverständlich gilt dies nicht nur im Falle einer Corona-Infektion, sondern auch für jede andere Erkrankung.

Grundsätzlich gilt: An welcher Krankheit du leidest, brauchst du deinem Arbeitgeber nicht mitzuteilen. Allerdings ist eine Corona-Infektion ohnehin meldepflichtig. Du hilfst deinem Arbeitgeber beim Infektionsschutz für deine Kolleg*innen, wenn du sie zeitnah informierst. Das Gesundheitsamt an deinem Wohnort erfährt durch die zuständige Arztpraxis von deiner Infektion und wird deinen Arbeitgeber ohnehin unterrichten, damit dieser gegebenenfalls für die Sicherheit deiner Kolleg*innen erforderliche Maßnahmen einleitet.

 

 

Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen sind sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Korrektheit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt die StepStone Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen

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