Die schönste Zeit des Jahres steht an und plötzlich kratzt der Hals und die Nase läuft: Pünktlich zum Urlaub krank zu werden, kommt leider immer wieder vor – also ob der Körper nur auf ausreichend Ruhe gewartet hat. Die gute Nachricht ist jedoch: Deine wertvollen Urlaubstage verfallen meist nicht, wenn du krank im Urlaub wirst. Worauf du achten musst, damit dir diese wieder gutgeschrieben werden und in welchen Fällen eben doch Urlaubstage verloren gehen, verraten wir dir in den folgenden Absätzen.
Egal ob du zu Hause bleibst oder ins Ausland fliegst: Wenn du im Urlaub arbeitsunfähig wirst, dürfen die jeweiligen Tage nicht auf deinen Jahresurlaub angerechnet werden. Wichtig ist dabei der Begriff „arbeitsunfähig“, denn es muss sich dabei um eine Erkrankung handeln, die dich daran hindert, deinen Job auszuüben. Wann dieser Zustand erreicht ist, ist natürlich oft subjektiv, weshalb du ab dem ersten Tag deiner Krankheit im Urlaub ein ärztliches Attest brauchst.
Das sagt das Gesetz: § 9 Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
Erkrankung während des Urlaubs
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.
Dass du das Attest bereits ab dem ersten Tag deiner Krankheit im Urlaub brauchst, weicht eventuell von den sonstigen Regelungen in deinem Arbeitsvertrag ab. Hier steht oft, dass eine offizielle Krankmeldung erst ab dem dritten Tag notwendig ist. Wenn du aber krank während dem Urlaub wirst, besteht immer eine Attest- und Meldepflicht ab dem ersten Tag. Meldest du dich zu spät bzw. verspätet, verfallen die Krankentage ohne ärztliches Attest. Außerdem ist die rechtzeitige Meldung entscheidend für die Entgeltfortzahlung (anstelle des Urlaubsentgelts). In welchen Fällen die Entgeltfortzahlung bei Krankheit gefährdet ist, haben wir an andere Stelle für dich recherchiert.
Gut zu wissen: Wirst du direkt nach einem Urlaub krank, ist ein ärztliches Attest wieder erst am dritten Krankheitstag erforderlich, sofern nichts anderes in deinem Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Wirst du im Urlaub krank, sollte dein erster Weg also zu einem*einer Ärzt*in führen. Geschieht das in Deutschland, gilt seit 2023 das eAU-Abrufverfahren, bei dem Ärzte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bzw. die Daten an die Krankenkassen übermitteln und dein Arbeitgeber diese dort abfragen kann. Du musst also selbst kein Attest bei deinem Arbeitgeber mehr vorlegen – jedenfalls nicht, wenn du gesetzlich versichert bist. Privatversicherte müssen sich weiterhin selbst um die Vorlage beim Arbeitgeber kümmern.
Ebenfalls am ersten Tag musst du deine*n Vorgesetzte*n oder die Personalabteilung schnellstmöglich über deine Erkrankung informieren. Eine kurze Info an eine*n Kolleg*in reicht nicht.
Machst du Urlaub im Ausland und wirst krank, funktioniert das eAU-Abrufverfahren nicht. Bedeutet für dich, dass du das dort ausgestellte Attest selbst deinem Arbeitgeber vorlegen musst. In der Regel reicht das nach deiner Rückkehr aus dem Ausland. Wichtig ist, dass das Attest den deutschen Vorschriften und Ansprüchen genügt und der Grund für die Arbeitsunfähigkeit klar definiert ist. Die allgemeine Bestätigung einer Erkrankung reicht nicht, um Anspruch auf Erstattung der Urlaubstage und Fortsetzung der Entgeltzahlungen zu haben, wie ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 1997 belegt (BAG 01.10.1997, Az.: 5 AZR 499/96).
Außerdem musst du deinen Arbeitgeber und deine Krankenkasse schnellstmöglich über deine Krankheit, die voraussichtliche Dauer und deinen aktuellen Aufenthaltsort informieren – am besten telefonisch oder per E-Mail. Entstehen dir dafür Kosten, beispielsweise weil der Anruf aus dem Ausland teuer ist, kannst du dir diese von deinem Arbeitgeber erstatten lassen. Kehrst du nach Deutschland zurück, musst du das ebenfalls melden.
Tipp: Deine deutsche Krankenversicherung übernimmt bei Krankheit im Ausland oft nur die Leistungen, die auch die dortigen gesetzlich Versicherten erhalten würden. Es kann sich also lohnen eine Auslandsreise-Krankenversicherung für deinen Urlaub abzuschließen, die deutlich mehr Kosten übernimmt.
Bist du wieder gesund, darfst du die verlorenen Urlaubstage nicht einfach an die Krankentage dranhängen. Stattdessen muss dein Arbeitgeber dir zu einem passenden Zeitpunkt die Gelegenheit geben, noch einmal Urlaub zu nehmen. Dabei regelt das BurlG in § 7, Absatz 3, dass Urlaubstage auch ins neue Kalenderjahr mitgenommen und innerhalb der ersten drei Monate genommen werden können.
Lesetipp: In welchen Fällen dein Arbeitgeber deinen Urlaubsantrag ablehnen oder bereits genehmigten Urlaub sogar wieder streichen darf, verraten wir dir in einem extra Artikel.
Bist du über einen längeren Zeitraum krank und kannst die überzähligen Urlaubstage weder im laufenden noch innerhalb der ersten drei Monate im folgenden Kalenderjahr nehmen, verlängert sich die Frist auf 15 Monate nach Ende des eigentlichen Urlaubsjahres – das entspricht der europarechtskonformen Auslegung des Bundesrechts durch das Bundesarbeitsgericht.
Es gibt zwei Fälle, bei denen eine Krankheit im Urlaub leider nicht zur Gutschrift von Urlaubstagen führt:
Manchmal ist die Situation auch andersherum: Du bist über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben und hast aber bereits einen Urlaub gebucht. Für die Entscheidung, ob du diesen antreten darfst oder nicht, gilt grundsätzlich, dass du bei einer Krankschreibung dazu verpflichtet bist alles zu unterlassen, was deine schnelle Genesung verhindern könnte. Gefährdet der Urlaub diese jedoch nicht – vielleicht ist er ja sogar förderlich – sprich am besten mit deiner*deinem Ärzt*in und deinem Arbeitgeber, ob du deine geplante Reise antreten darfst. Du bist zwar nicht verpflichtet, deinen Arbeitgeber über deinen Aufenthaltsort während einer Krankheit zu informieren. Allerdings kann schon eine Unvorsichtigkeit - zum Beispiel ein Foto im Status – für Irritation sorgen. Außerdem darf dich dein*e Chef*in während einer Krankschreibung im Notfall anrufen – um sich dann nicht zu verplappern und erreichbar zu sein, ist es sinnvoll transparent zu sein.
Beachte: Erhältst du Krankentagegeld von deiner Krankenkasse, musst du diese über geplante Auslandsreisen informieren, damit dieses auch während deiner Reise gezahlt wird. Schicke dafür einen formlosen Antrag und eine von einer*einem Ärzt*in ausgestellte Bescheinigung an deine Kasse, welche die Unbedenklichkeit deiner Reise für deine Genesung bestätigt. Vor allem Reisen innerhalb der EU stimmen die Krankenkassen in der Regel zu.
Wenn die schönsten Tage im Jahr wegen Krankheit ins Wasser fallen, ist das zwar erstmal ärgerlich – in den meisten Fällen kannst du deine freien Tage aber nachholen. Dafür ist lediglich entscheidend, dass du dich rechtzeitig mit einem ärztlichen Attest bei deinem Arbeitgeber meldest. Ähnliches gilt, wenn du trotz Krankheit Urlaub machen möchtest: Besprich dieses Vorhaben mit deiner*deinem Vorgesetzte*n und lasse dir ärztlich bestätigten, dass eine Reise trotz Krankheit kein Problem darstellt.
Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.
Wirst du im Urlaub krank, musst du dir umgehend ein ärztliches Attest ausstellen lassen und deinen Arbeitgeber informieren. So erhältst du genommene Urlaubstage gutgeschrieben.
Sofern du ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest über deine Arbeitsunfähigkeit vorweisen kannst, werden dir die entsprechenden Urlaubstage gutgeschrieben.
Ja, allerdings nur in Ausnahmefälle und für maximal drei Tage. In der Regel gilt die Krankschreibung erst ab dem Tag des Arztbesuches.
Ja, sofern der Urlaub deine Genesung nicht gefährdet und im besten Fall auch dein Arbeitgeber informiert ist, darfst du auch krank in den Urlaub.
Ja, in der Regel gelten für eine Krankschreibung nach dem Urlaub die gleichen Fristen, wie zu jeder anderen Arbeitszeit. Meist ist im Arbeitsvertrag festgelegt, dass deinem Arbeitgeber ein entsprechendes Attest bis zum dritten Krankheitstag vorliegen muss.
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