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Bis zu 3000 Euro steuerfrei: So funktioniert die Inflationsausgleichsprämie

Die Verbraucherpreise steigen immer weiter, weshalb die Bundesregierung Unternehmen nun zum Handeln auffordert. Als Teil des dritten Entlastungspakets vom 3. September 2022 kommt jetzt die sogenannte Inflationsausgleichsprämie. Bis zu 3000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei können Arbeitnehmer*innen von ihrem Arbeitgeber erhalten. Aber wie funktioniert das genau und vor allem: Wer bezahlt die Prämie?

Der Staat zahlt nicht

Der Name trifft es schon gut: Die Inflationsausgleichsprämie soll die Menschen in Zeiten der Inflation finanziell unterstützen. Die Prämie wurde am 26. Oktober 2022 von Bundestag und Bundesrat abgenickt und tritt rückwirkend zum 1. Oktober in Kraft. Sie besagt, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden bis zu 3000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen dürfen.

Bezahlt wird die Inflationsausgleichsprämie von den arbeitgebenden Unternehmen, nicht vom Staat. Sie wird auch nicht rückerstattet, wie es bei der Energiepauschale in Höhe von 300 Euro im September 2022 der Fall war. Rechtlich ist das vertretbar, da es sich bei der Inflationsausgleichsprämie um eine freiwillige Auszahlung handelt. Das bedeutet, dass Mitarbeitende keinen Anspruch auf das Geld haben. Unternehmen, die sich wirtschaftlich dazu in der Lage fühlen, können also auf freiwilliger Basis bis zu 3000 Euro an ihre Arbeitnehmer*innen ausschütten. Der Vorteil für die Unternehmen: Sie sparen Steuern und Sozialversicherungsabgaben. Die Prämie ist aber nicht mit den Corona-Hilfen gleichzusetzen, die der Staat zur Unterstützung von Unternehmen ausgezahlt hat.

Auch Auszahlungen über einen längeren Zeitraum sind möglich

Die Inflationsausgleichsprämie muss keine Einmalzahlung sein. Ob sie auf einmal ausgezahlt wird oder in kleineren Beträgen über einen Zeitraum von mehreren Monaten hinweg, ist den Unternehmen überlassen. Außerdem sind Unternehmen auch nicht dazu gezwungen, genau 3000 Euro an ihre Mitarbeitenden auszuzahlen. Der Betrag gilt als Maximalbetrag und kann unterschritten werden. Die Deadline zur Auszahlung ist der 31. Dezember 2024, was den Unternehmen eine gewisse Flexibilität gibt.
Neben der direkten Auszahlung gibt es auch andere attraktive Möglichkeiten für Unternehmen, wie sie ihren Mitarbeitenden die Inflationsausgleichsprämie zukommen lassen können; beispielsweise über den Prämienshop Belohnungsbox.

Kein Ersatz für den Lohn

Die Inflationsausgleichsprämie soll Menschen entlasten. Daher darf sie nicht anstelle des Arbeitslohns ausgezahlt werden. Auch das Weihnachts- oder Urlaubsgeld darf nicht durch die Prämie ersetzt werden. Die Prämie auszuzahlen ist einfach. Unternehmen müssen bei der Auszahlung lediglich einen Hinweis darauf geben, dass die Mehrzahlung mit den steigenden Preisen in Verbindung steht. Das kann beispielsweise auf der Lohnabrechnung vermerkt werden.
Übrigens: Personen mit mehreren Jobs haben auch die Möglichkeit, die Prämie mehrfach zu erhalten. Es ist nicht vorgesehen, dass eine eventuelle Doppelzahlung von verschiedenen Arbeitgebern in der Steuererklärung verrechnet werden muss.

Eine gute Möglichkeit, Wertschätzung zu zeigen

Auf die Inflationsausgleichsprämie haben Arbeitnehmer*innen keinen Anspruch; außerdem handelt es sich um eine befristete Leistung. Aus diesem Grund sollte sie auch nicht im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Wer sie trotzdem schriftlich verankern möchte, findet in einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag den passenden Platz dafür.
Ist ein Unternehmen also wirtschaftlich stark genug, hat es hier eine gute Möglichkeit, seine Mitarbeitenden zu unterstützen und ihnen so seine Wertschätzung zu zeigen.

Weitere häufige Fragen und Antworten zur Inflationsausgleichsprämie gibt es hier kompakt zusammengefasst.

Über Dr. Detlev Fey
Dr. Detlev Fey ist Diplom-Psychologe und befasst sich seit vielen Jahren mit den Themen Motivation, Vertrieb und Management. Dr. Fey leitet die Magmapool AG seit der Gründung im Jahre 2003 als Vorstand.

Magmapool bietet browserbasierte Online-Prämienportale zur Nutzung des steuerfreien Sachbezugs, zur Vertriebssteuerung, Mitarbeitermotivation und Kundenbindung.

Mit der Belohnungsbox hat Magmapool einen Prämienshop entwickelt, der den steuerfreien Sachbezug und die Inflationsausgleichsprämie einfach und rechtssicher für Unternehmen jeder Größe umsetzt.

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