beraten Maßnahmenträger:innen und Nutzer:innen und erstellen fachtechnische Stellungnahmen im öffentlichen Baurecht, auch unter Berücksichtigung des Bestandschutzes und des Denkmalschutzes und * als Beamtin bzw. Beamter: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Technische Dienste * Bewerben können Sie sich auch, wenn Sie über die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Technische Dienste verfügen und sich bereits in einem Amt mindestens der Besoldungsgruppe A12 befinden. * Kenntnisse der technischen Grundlagen und Bauvorschriften des Arbeitsgebietes, wie z.B. BauGB, HBauO, Sonderbauvorschriften, Baunebenrecht, Arbeitsstättenrecht, DIN * Normen, technische Baubestimmungen, Brandschutzleitfaden für Gebäude des Bundes
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