Sie verfügen über mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in der Erstellung oder Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten beziehungsweise der Beratung oder Forschung zu nachhaltigkeitsbezogenen Berichterstattungsthemen (z.B. ESRS, EU-Taxonomie, GRI, SASB, TCFD, TNFD, CDP, Treibhausgasbilanzierung nach dem GHG-Protocol oder ISO 14064),
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