Was im Berufsleben in puncto Tattoos und Piercings akzeptiert wird und was nicht, hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Vielleicht fragst du dich, ob dein Arbeitgeber dir dein lang ersehntes Tattoo verbieten darf – oder du stehst vor einem Vorstellungsgespräch und möchtest wissen, ob ein Tattoo oder Piercing ein Ablehnungsgrund sein könnte. Hier erfährst du, worauf es ankommt.
Tattoos und Piercings sind grundsätzlich Privatsache – genauso wie dein Haarschnitt oder deine Kleidung. Ein generelles Verbot kann der Arbeitgeber nicht aussprechen. Allerdings darf er im Rahmen des Direktionsrechts eine Kleiderordnung festlegen, insbesondere bei regelmäßigem Kundenkontakt. Dazu kann auch die Vorgabe gehören, Tattoos während der Arbeitszeit zu verdecken oder Piercings zu entfernen. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Abmahnung – und bei wiederholten Verstößen sogar die Kündigung.
Besonders im öffentlichen Dienst, im Bank- und Finanzwesen sowie bei Bundesbeamten sind Tattoos und Piercings oft unerwünscht. In kreativen Branchen wie der Veranstaltungsbranche, Kunst, Mode oder im Technologiebereich hingegen herrscht meist eine größere Toleranz gegenüber Körperschmuck.
Du bist nicht verpflichtet, deinen Arbeitgeber über deine Tattoopläne zu informieren. Planst du jedoch ein Tattoo an einer sichtbaren Stelle, die nicht durch ein T-Shirt verdeckt werden kann, solltest du das Gespräch suchen. So erfährst du frühzeitig, ob du es im Job abdecken musst und kannst mögliche Konflikte vermeiden.
Auch das Motiv spielt eine Rolle: Bei sichtbaren Tattoos ist es ratsam, vorab mit deinem Arbeitgeber zu klären, ob es mit den Unternehmensrichtlinien vereinbar ist.
Unabhängig vom Berufsfeld gibt es bestimmte Tattoo-Motive, die in vielen Arbeitsumgebungen als unzulässig gelten:
Solche Motive können nicht nur zu beruflichen Einschränkungen führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen haben.
Wenn du dich auf Jobsuche befindest, solltest du in dieser Zeit besser auf neue Tattoos verzichten. Frische Tätowierungen sind nicht nur durch eine Schutzfolie am ersten Tag erkennbar, sondern auch durch Hautrötungen, Schwellungen und intensivere Farben. Das kann unnötige Aufmerksamkeit auf sich ziehen und vom Wesentlichen ablenken.
Apropos Aufmerksamkeit: Im Vorstellungsgespräch sollten deine Worte im Fokus stehen – nicht deine Körperkunst. Verdecke deine Tattoos daher möglichst, um einen professionellen ersten Eindruck zu hinterlassen. Wirst du jedoch nach Tattoos oder Piercings gefragt, solltest du bei sichtbaren Stellen ehrlich sein. Andernfalls könnte das Vertrauen bereits vor deinem ersten Arbeitstag Schaden nehmen.
Falls dein Arbeitgeber verlangt, dass du deine Tattoos abdeckst, gibt es einige einfache Methoden, dies unauffällig umzusetzen:
Tattoos und Piercings sind heute in vielen Branchen akzeptiert, doch gerade in konservativen Berufsfeldern gelten nach wie vor strenge Regeln. Während Arbeitgeber das Tragen von Tattoos nicht grundsätzlich verbieten können, dürfen sie vorschreiben, dass sie verdeckt werden. Bei der Jobsuche oder vor einer neuen Tätowierung ist es ratsam, sich vorab über die Unternehmensrichtlinien zu informieren. Offene Kommunikation mit dem Arbeitgeber kann dabei helfen, Unklarheiten zu vermeiden und den Berufsalltag ohne Einschränkungen zu meistern.
Grundsätzlich ja, aber dein Arbeitgeber kann verlangen, dass du sie verdeckst – insbesondere in Berufen mit Kundenkontakt oder spezifischen Vorschriften.
Tattoos gelten in manchen Branchen als unprofessionell, da sie nicht dem traditionellen Erscheinungsbild eines seriösen Mitarbeiters entsprechen. Dies betrifft besonders konservative Branchen wie Banken oder den öffentlichen Dienst.
Berufe mit strengen Kleiderordnungen wie Polizei, Bundeswehr, Banken, Flugbegleiter oder der öffentliche Dienst haben oft Einschränkungen für sichtbare Tattoos.
Allein ein Tattoo ist kein Kündigungsgrund. Weigerst du dich jedoch, eine arbeitsvertraglich vorgeschriebene Kleiderordnung einzuhalten, kann dies zu einer Abmahnung oder Kündigung führen.
Tätowierungen können problematisch sein, wenn sie nicht den Unternehmensrichtlinien entsprechen oder negative Assoziationen hervorrufen. Besonders Tattoos mit extremistischen, diskriminierenden oder gewaltverherrlichenden Motiven sind tabu.
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