Die Barzahlung des Lohns war früher (bis etwa 1957) zwar gängige Praxis: Arbeitnehmer*innen erhielten ihr Gehalt in einem Papierumschlag, der sog. Lohntüte. Heutzutage ist diese Form der Gehaltszahlung allerdings weitgehend unüblich. Doch was gilt heute?
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber verschiedene Möglichkeiten, seiner Vergütungspflicht nachzukommen. Die gewählte Form richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung oder entsprechender Regelungen in einem gegebenen Tarifvertrag. I.d.R. ist die arbeitsvertragliche Vereinbarung zur Vergütung maßgeblich. Der Großteil der heutigen Arbeitsverträge sieht demnach die Gehaltszahlung durch Überweisung auf ein vom Arbeitnehmer angegebenes Bankkonto vor. Im Allgemeinen lassen sich zwei Formen der Vergütungszahlung voneinander unterscheiden: Zum einen die Barzahlung und zum anderen die Zahlung in Form von Naturalleistungen, sofern diese als geldwerte Leistung anzusehen ist.
Bei einer Barzahlung wird das tatsächlich gezahlte Arbeitsentgelt berücksichtigt
Bei Naturalleistungen, die als geldwerte Vorteile (z.B. Sachleistungen) anerkannt werden, wird der geldwerte Vorteil ebenfalls in die Berechnung des Einkommens einbezogen, da diese als Teil des Gesamteinkommens gelten
Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, das Entgelt zu berechnen und von diesem Betrag die Lohnsteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen und abzuführen. Im Verhältnis zum Arbeitnehmer stellt dies ergänzende Leistungspflichten dar, die sich aus § 107 Abs. 1 GewO, einem einschlägigen TV oder aus § 242 BGB ergeben. Die Art der Lohnzahlung – ob in bar oder per Überweisung – hat keinen Einfluss auf die Sozialleistungen, etwa Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Maßgeblich ist grundsätzlich nicht die Lohnzahlungsart, sondern das tatsächliche, sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt. D.h. selbst wenn das Gehalt bar ausbezahlt wird, müssen dennoch die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge berechnet und abgeführt werden.
Obwohl die Barzahlung des Gehalts vor allem den Vorteil der sofortigen Verfügbarkeit mit sich bringt, da auf keine Überweisung gewartet werden muss, bestehen trotzdem einige Nachteile. Zum einen fehlt eine klare Dokumentation des Gehalts, was zu Problemen bei der Steuererklärung oder der Nachweisführung gegenüber Behörden führen kann. Zudem besteht ein erhöhtes Risiko von Diebstahl oder Verlust des Bargelds. Auch die ordnungsgemäße Abführung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen kann schwieriger sein, da bei Barzahlungen die Abrechnungen und Überweisungen nicht automatisch erfasst werden. Insgesamt ist die Barzahlung in der Verwaltung als aufwendiger anzusehen.
sofortige Verfügbarkeit
keine klare Dokumentation des Gehalts
ggfs. Probleme bei der Steuererklärung
ggfs. Problem bei der Nachweisführung gegenüber Behörden
erhöhtes Risiko von Diebstahl oder Verlust des Bargelds
erschwert die ordnungsgemäße Abführung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen
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Grundsätzlich ist es möglich, sich das Gehalt bar auszahlen zu lassen. Die gewählte Form richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung oder entsprechender Regelungen in einem gegebenen Tarifvertrag. I.d.R. ist die arbeitsvertragliche Vereinbarung zur Vergütung maßgeblich. Der Großteil der heutigen Arbeitsverträge sieht demnach die Gehaltszahlung durch Überweisung auf ein vom Arbeitnehmer angegebenes Bankkonto vor.
Wenn du deinen Lohn bar auszahlen erhältst du dein Gehalt direkt und damit unter Umständen etwas früher als bei einer Überweisung. Das Geld in den Händen zu halten, kann zudem die Übersichtlichkeit erleichtern und zum anderen deine Motivation fördern.
Bei einer Gehaltszahlung in bar fehlt die klare Dokumentation, was zu Problemen bei der Steuererklärung oder der Nachweisführung gegenüber Behörden führen kann. Zudem besteht ein erhöhtes Risiko von Diebstahl oder Verlust des Bargelds. Auch die ordnungsgemäße Abführung von Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen kann schwieriger sein.
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