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Corona: Was Arbeitgeber beachten müssen

Das COVID19-Virus beherrscht schon seit Wochen das Land. Viele Firmen haben bereits auf Homeoffice umgestellt oder stehen aktuell noch vor dieser Entscheidung. Was gibt es dabei alles zu beachten? Und wie stellt man danach wieder auf den Normalbetrieb um?

Was Arbeitgeber beachten müssen

Das Coronavirus wirft zunächst zahlreiche gesundheitliche Fragen auf, von der Symptomatik über Ansteckungswege bis hin zu möglichen Therapien. Für Arbeitgeber bedeutet das Virus vor allem viele arbeitsrechtliche Herausforderungen: Darunter fallen sowohl die Risikobewertung zur Abklärung, welchen Gefahren der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz ausgesetzt ist, als auch die Einführung von Schutzmaßnahmen für vulnerable Arbeitnehmergruppen.

Gesetzliche Verpflichtungen der Arbeitgeber

In Zeiten einer Pandemie kommt dem Arbeitnehmerschutz noch größere Bedeutung zu als sonst. Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Fürsorgepflicht verpflichtet, Schutzmaßnahmen für Leben und Gesundheit von Arbeitnehmern zu ergreifen und in weiterer Folge Gesundheitsrisiken zu reduzieren. Demnach ist der Arbeitgeber zuallererst gefordert, die Ansteckungsgefahr zu erheben und Schutzmaßnahmen auszuarbeiten. Derartige Maßnahmen könnten beispielsweise erhöhte Hygienemaßnahmen sein.

Rasches Handeln im Verdachtsfall

Bei einem Verdachtsfall oder im Falle einer Ansteckung muss der Arbeitgeber den Schutzpflichten gegenüber der restlichen Belegschaft nachkommen. Darüber hinaus ist er nach dem Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit der CoronaVMeldeV zur Meldung eines Covid-19 Falles an die Behörden verpflichtet. Ob er in weiterer Folge eine Betriebsschließung veranlasst und die Arbeitnehmer unter Fortzahlung des vollen oder teilweisen Arbeitslohns freistellt, kommt auf den Einzelfall an.

Mann arbeitet im Homeoffice
Mit den entsprechenden technischen Voraussetzungen können Arbeitnehmer im Homeoffice produktiv arbeiten

Schutzmaßnahme Homeoffice

Arbeitgeber dürfen trotz gesetzlicher Verpflichtungen nach ArbSchG nicht einseitig das Arbeiten von zu Hause verordnen. Die einseitige Anordnung des Arbeitens von zu Hause kann nur in bestimmten Fällen angeordnet werden, zum Beispiel eine entsprechende Betriebsvereinbarung vorliegt, die der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat abgeschlossen hat.
Um den Mitarbeitern Homeoffice zu ermöglichen, sollten Unternehmen darauf achten, dass die technischen Voraussetzungen vorliegen. Darunter fällt sowohl der Zugriff auf Unternehmensnetzwerk als auch die Bereitstellung der entsprechenden Hardware (PC, Monitor, Tastatur etc.).

Homeoffice ist kein rechtsfreier Raum

Als Arbeitgeber sind Sie jedoch in Ihrer Kontrollmöglichkeit eingeschränkt. Obgleich nämlich für Arbeitnehmer im Homeoffice und beim Mobilen Arbeiten dieselben Vorschriften und Regeln wie am Arbeitsplatz gelten, haben Arbeitgeber keine gesetzlich geregelte Möglichkeit zur Mitarbeiterkontrolle. Konkret heißt das, Arbeitnehmer müssen der Kontrolle in den eigenen vier Wänden ausdrücklich zustimmen.

Wichtig: Regelmäßiger Kontakt zu Arbeitnehmern

Gerade in Krisen oder Ausnahmesituationen ist es besonders wichtig, dass Sie mit Ihren Mitarbeitern in regelmäßigem Kontakt bleiben. Vereinbaren Sie daher, virtuelle Meetings über Skype, Teams oder ähnliche Chatprogramme, um der Belegschaft das Gefühl zu geben, weiter in den Arbeitsprozess und das Unternehmen eingebunden zu sein. Auch Videotelefonie oder der klassische regelmäßige Anruf in der Normalarbeitszeit helfen, eine Art Regelbetrieb auch bei teilweisem Notbetrieb aufrechtzuerhalten.

Notbetrieb: Was Arbeitgeber wissen müssen

Business as (almost) usual: Der Notbetrieb soll gewährleisten, dass dringend notwendige Arbeiten vor Ort im Betrieb erledigt werden können und damit der Dienstbetrieb mit einer Mindestbesetzung bestmöglich weitergeführt werden kann.
Die dazu abgestellte Kernmannschaft bestehend aus den für Ihren Betrieb notwendigen Schlüsselarbeitskräften muss weiterhin umfassend vor Infektionen geschützt werden (Hygienemaßnahmen etc.). Um dem normalen Arbeitsalltag so nahe wie möglich zu kommen, sollten virtuelle Abläufe, wie Rechnungsfreigaben u.ä., und Meetings mit den Kollegen im Homeoffice via Skype oder Telefon eingeführt werden.

Nach Corona: Umstellung auf Normalbetrieb

Das Coronavirus hat uns in eine extreme Ausnahmesituation katapultiert. Wie lange diese Situation anhalten wird, wie lange Betriebe mit Kernmannschaften arbeiten müssen und der Großteil des beruflichen und privaten Lebens aufgrund der Beschränkungen virtuell stattfinden wird, ist derzeit nicht absehbar.
Dennoch werden die Zeiten des Normalbetriebes wiederkommen. Wichtig ist es daher, bereits heute die Belegschaft auf den Normalbetrieb vorzubereiten, um einerseits die durch die Maßnahmen überlasteten und geforderten Mitarbeiter im Büro und Home Office weiter zu motivieren und andererseits auch die zeitliche Begrenzung hervorzuheben, um Jobängste zu nehmen.

INFO

Wichtige Infos zu Corona finden Arbeitgeber u.a. auf folgenden Seiten:

Bundeswirtschaftsministerium
Bundesminiterium des Innern, für Bau und Heimat
Robert Koch Institut
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung


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