Die häufigsten Fragen im Bewerbungsprozess

Zeige ich Interesse oder wirke ich aufdringlich?
Darf ich das oder sollte ich sogar? Wir haben die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema "Bewerbung" für Sie zusammengestellt.

Sie stehen kurz vor- oder sind bereits mitten in einem Bewerbungsprozess? Unsere Zusammenfassung mit den häufigsten Fragen zu diesem Thema kann Ihnen bereits einen groben Überblick über das Verfahren verschaffen.

Ich habe keine Eingangsbestätigung für meine Bewerbung per E-Mail erhalten. Soll ich beim Unternehmen anrufen?

Bei vielen Unternehmen erhalten Sie nach Versand der E-Mail mit Ihren Bewerbungsunterlagen eine automatisierte Eingangsbestätigung. Haben Sie diese nicht erhalten, sollten Sie im ersten Schritt Ihren Spam-Filter checken. Ist die automatische Mail vielleicht dort hängen geblieben? Ist selbst dort nach 24 Stunden keine Bestätigung eingegangen, sollten Sie sich idealerweise an den Kontakt wenden, der in der Stellenausschreibung angegeben wurde.

Lohnt sich eine Bewerbung auf eine Stelle, die schon seit mehreren Wochen ausgeschrieben ist?

Nur weil die Stelle bereits seit einiger Zeit ausgeschrieben ist, bedeutet das nicht, dass die Ausschreibung keine Gültigkeit mehr hätte. Tatsächlich kann es sein, dass für die Stelle bisher noch keine geeignete Bewerberin oder ein geeigneter Bewerber gefunden werden konnte. Sind Sie sich allerdings unsicher, empfiehlt es sich auf jeden Fall, bei dem in der Ausschreibung angegebenen Kontakt nachzufragen. Damit bekunden Sie direkt Ihr Interesse und können sich sogar gegebenenfalls bei Ihrer Bewerbung auf den persönlichen Kontakt berufen.

Sollte ich mich auf eine Stelle noch einmal bewerben, auch wenn ich bereits einmal abgelehnt wurde?

Es kommt mitunter darauf an, wie weit Sie bei Ihrem ersten Bewerbungsanlauf gekommen sind. Wurden Sie damals bereits zum persönlichen Gespräch eingeladen, erhielten dann aber doch eine Absage, lag dies sehr wahrscheinlich nicht an Ihrer fachlichen Qualifikation, sondern daran, dass eine andere Person einfach besser passte. In diesem Fall spricht nichts gegen einen zweiten Anlauf. Wurde Ihre Bewerbung aber direkt mit der Begründung abgelehnt, dass Ihnen gewisse Qualifikationen fehlen, sollten Sie beim zweiten Versuch unbedingt auf Ihre Weiterentwicklung anhand von Zertifikaten und Lehrgängen hinweisen. Auch damit haben Sie gute Gründe, es noch einmal zu versuchen.

Ab wann darf ich nach dem Bewerbungsgespräch anrufen und fragen, ob ich die Stelle bekomme?

Diese Frage sollten Sie am besten direkt am Ende des ersten Bewerbungsgesprächs klären. Vereinbaren Sie mit Ihrem Gesprächspartner einen Zeitpunkt für die Rückmeldung. Meistens bieten die Personalverantwortlichen des Unternehmens von selbst einen Zeitpunkt an, zu dem sie sich mit einer Entscheidung bei Ihnen melden wollen. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie aktiv nachfragen, ab wann mit einer Meldung zu rechnen ist. Haben Sie trotz des verabredeten Termins keine Rückmeldung erhalten, können Sie selbstverständlich aktiv nachhaken.

Ab wann sollte ich meine derzeitige Stelle kündigen, wenn ich den Job wechseln will?

Wann und wie schnell Sie sich von Ihrem derzeitigen Arbeitgeber trennen wollen, hängt ganz von Ihrer individuellen Situation ab. Möchten Sie aber wirklich sichergehen, dass Ihnen eine neue Stelle gesichert ist, sollte Ihnen der unterschriebene Arbeitsvertrag eines neuen Arbeitgebers bei Kündigung des alten Arbeitsverhältnisses bereits vorliegen. Nach einer mündlichen Zusage mag die erste Euphorie zwar bereits groß sein, aber Ihre tatsächliche Einstellung ist ab diesem Zeitpunkt noch nicht gesichert.

Hier finden Sie passende Artikel:

Logiktest

Ihr logisches Denkvermögen auf dem Prüfstand

Mut zur Lücke

Wie du mit Unebenheiten im Lebenslauf umgehen solltest