die selbständige Koordination der Unterbringung der Personen in den Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich der Erstellung von Einweisungsverfügungen, Umzugsverfügungen, Rücknahme von Einweisungsverfügungen (Belegungsmanagement), Maßnahmendurchführung bei besonderen Umständen (z.B. Infektionsschutz, Einrichtung von Quarantäne) * die Bearbeitung im Zusammenhang mit der Verwaltung und der Organisation in den Unterkünften wie Brandschutz, Beschwerden von Bewohner:innen der Gemeinschaftsunterkünfte sowie Zusammenarbeit mit den jeweiligen Unterkunftsleitern und dem Gebäudemanagement * das selbständige Konfliktmanagement (Kontrolle, Ermahnung, Verwarnung, Hausverbotserteilung) bei den Bewohner:innen im Rahmen der bestehenden Regelungen (z.B. Hausordnung), sowie bei der Nutzung und Belegung der Gemeinschaftsunterkünfte durch Erledigung im Außendienst mit entsprechendem ...
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