Bewerbende, die bereits in der EG 12 der EGO TV-L bei einem öffentlichen Arbeitgeber eingruppiert sind, können mit dieser Entgeltgruppe übernommen werden. Das Aufgabenspektrum reicht von Verfahren zur Erlangung von Planungsrecht für Infrastrukturvorhaben über die Förderung kommunaler verkehrlicher Vorhaben und des ÖPNV, die Erteilung von Konzessionen und Liniengenehmigungen nach Personenbeförderungsgesetz, die Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte, die Aufsicht über die Straßenverkehrsämter, Fahrerlaubnisbehörden und Zulassungsstellen bis hin zu den Aufgaben als obere Straßenaufsicht und obere Straßenverkehrsbehörde. * Kenntnisse in der kommunalen Verkehrsplanung, im Tiefbau, im Verwaltungsverfahrens- und Zuwendungsrecht sowie im Straßenverkehrsrecht.
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