Im Rahmen der Tätigkeit sind u. a. eigenverantwortlich Feststellungen zu treffen über die Förderfähigkeit von komplexen Projekten, insbesondere im Rahmen der Mittelabrufprüfung, Entscheidungen über die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung, die Einhaltung von Auflagen (Allgemeine Nebenbestimmungen, Vergaberecht, Umweltrecht usw.), die Einhaltung von internen Prüfpfaden, die Einhaltung der Förderfähigkeitsbestimmungen, ggf. auch über subventionserhebliche Tatsachen nach § 6 Subventionsgesetz. * vertiefte Kenntnisse im Vergaberecht und Grundlagenwissen im Beihilferecht.
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