Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA). Zusätzlich werden die im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen (z. B. Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Bezahlung, betriebliche Altersversorgung) gewährt. Für Beschäftigte im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst gelten die Sonderregelungen des TVöD – Besonderer Teil Verwaltung (BT-V), § 46, daraus ergibt sich in Hessen eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 41 Stunden. Tagsüber unterstützen die Kolleginnen und Kollegen der Stabstelle den Einsatzdienst der freiwilligen Feuerwehr. * Einsatzdienst, Wachalarm- und Bereitschaftsdienst: Mitwirkung im Einsatzdienst zur Tagesalarmbereitschaft (u. a. Disposition/Qualifikationsabgleich, rollierende Gruppenführerfunktion, Einsatzdokumentation); Schichtleitung im Wachalarm/Bereitschaftsdienst inkl. ...
mehr