Eingruppierung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) * für Planung und Bau öffentlicher Infrastrukturflächen die Bau- und Investitionsprogramme für Infrastrukturmaßnahmen aufstellen, fortschreiben, abstimmen und Entscheidungen/ Beschlüsse herbeiführen, an Sitzungen der politischen Gremien beratend und referierend teilnehmen * für Unterhaltung und Betrieb öffentlicher Infrastrukturflächen, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen zum Gegenstand, zum Umfang, zur Güte und zu den Kosten erstellen, anpassen, abstimmen und Entscheidungen/ Beschlüsse herbeiführen, an Sitzungen der politischen Gremien beratend und referierend teilnehmen sowie Verträge abschließen, Aufträge erteilen und erbrachte Leistungen überwachen
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