Der*die Präsident*in sollte über profunde Kenntnisse von Hochschulstrukturen verfügen und Erfahrung in den Bereichen Kunst und Kultur, Film- und Kreativwirtschaft oder Wissenschaft vorweisen. Von dem*der Präsident*in wird erwartet, die Vielfalt der Lehr- und Forschungsfelder aktiv zu unterstützen und den Diskurs zwischen Kunst, Wissenschaft sowie Film- und Medienpraxis zu moderieren. Zum*zur Präsident*in kann bestellt werden, wer aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Kunst und Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege erwarten lässt, dass er*sie den Aufgaben des Amtes gewachsen ist; sie*er soll über eine abgeschlossene Hochschulausbildung verfügen.
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