Begehung in regelmäßigen Abständen (z.B. Aufspüren von unzulässigen Nutzungen und Brandlasten, Freihalten von Zufahrten für Rettungskräfte und der Flucht- und Rettungswege) * regelmäßige Sichtkontrolle von Sicherheitselementen (z.B. Feuer- und Rauchschutztüren, Rauch- und Brandabschnitten, Fluchttüren, Melde- und Alarmierungssystemen, Rauchabzugseinrichtungen, Feuerlöscheinrichtungen, Notstromanlagen, Sicherheitsbeleuchtungen) * Abschalten von automatischen Brandmeldeanlagen, wenn die notwendigen Voraussetzungen vorliegen * regelmäßige betriebsinterne Unterrichtung über das Verhalten im Brandfall in Abstimmung mit dem Klinikvorstand * Mithilfe bei der Alarmierung im Brandfall, Unterrichtung eintreffender Einsatzkräfte * Meldung aller Brandereignisse
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