Ein Team aus vier Frauen steht im Büro hinter einem Schreibtisch und stößt vor dem Weihnachtsbaum mit Sekt an.
Inhalt
Das Weihnachtsgeld ist bei Beamten eine SonderzahlungKeine einheitliche Regelung zum Weihnachtsgeld für Beamte in DeutschlandÜbersicht: So wird das Weihnachtsgeld für Beamt*innen in Deutschland geregeltDas Weihnachtsgeld ist nur ein geringer Anreiz für die VerbeamtungFazit: Bundesland und Dienstherr sind für Beamten-Weihnachtsgeld entscheidendFAQ zum Weihnachtsgeld für Beamte

Vielleicht hast auch du schon einmal mit dem Gedanken gespielt, eine Karriere als Beamt*in zu starten oder dich in deinem Beruf verbeamten zu lassen. Mit dem Land oder dem Bund als Dienstherren kannst du nicht nur auf einen sicheren Arbeitsplatz bauen, sondern dir winkt mit dem Weihnachtsgeld auch ein 13. Monatsgehalt. Doch halt, ist das wirklich so? Wir geben dir einen Überblick darüber, wieviel oder ob Beamt*innen überhaupt ein Weihnachtsgeld bekommen.

Inhalt
Das Weihnachtsgeld ist bei Beamten eine SonderzahlungKeine einheitliche Regelung zum Weihnachtsgeld für Beamte in DeutschlandÜbersicht: So wird das Weihnachtsgeld für Beamt*innen in Deutschland geregeltDas Weihnachtsgeld ist nur ein geringer Anreiz für die VerbeamtungFazit: Bundesland und Dienstherr sind für Beamten-Weihnachtsgeld entscheidendFAQ zum Weihnachtsgeld für Beamte

Das Weihnachtsgeld ist bei Beamten eine Sonderzahlung

Genau genommen bekommst du kein Weihnachtsgeld, wenn du verbeamtet bist, sondern du erhältst eine sogenannte „Sonderzahlung“. Diese bezahlt dein „Dienstherr“, das ist der Arbeitgeber für Beamt*innen, also der Bund oder das Bundesland. Die Bezeichnung „Weihnachtsgeld“ wurde 2008 aus den Tarifverträgen und Besoldungsverordnungen der Länder getilgt. Dennoch sprechen immer noch die meisten vom Weihnachtsgeld.
Während in der freien Wirtschaft das Weihnachtsgeld, auch 13. Monatsgehalt genannt, eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber ist, ist die Sonderzahlung für Beamte in den meisten Regularien zur Besoldung von Beamten im öffentlichen Dienst oder für Landesbeamte und Bundesbeamte festgeschrieben. Allerdings bezahlen manche Bundesländer auch kein Weihnachtsgeld mehr.
Das Weihnachtsgeld als Sonderzahlung wird übrigens nicht gezahlt, weil alle Beamt*innen wie in diesen Berufen an Weihnachten arbeiten müssen. Es ist also keine Gehaltsanpassung, wie bei Sonntagsarbeiten oder Arbeit an Feiertagen.

Keine einheitliche Regelung zum Weihnachtsgeld für Beamte in Deutschland

Für die jährliche Sonderzahlung an Beamt*innen gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Es spielt deshalb eine wichtige Rolle für das Weihnachtsgeld, ob du in Bayern, Sachsen, Schleswig-Holstein oder einem anderen Bundesland als Beamt*in arbeitest. Darüber hinaus gibt es für verbeamtete Angestellte des Bundes wieder eine separate Regelung zum Weihnachtsgeld.
Je nach geltender Regelung wird das Weihnachtsgeld zum Ende des Jahres ausgezahlt oder es wird anteilig in das monatliche Gehalt integriert. Arbeitest du für den Bund und bist verbeamtet, erhältst du z.B. die Sonderzahlung von 5% deines Jahresgehalts anteilig als Bonus auf deine monatlichen Bezüge.

Übersicht: So wird das Weihnachtsgeld für Beamte und Beamtinnen in Deutschland geregelt

Du möchtest herausfinden, wo welche Beamt*innen wie viel Weihnachtsgeld bekommen? Hier kommt deshalb eine kurze Übersicht über die Sonderzahlungen für Staatsdiener*innen.

Sonderzahlungen für Beamte im öffentlichen Dienst

Wer als Beamt*in in Deutschland im öffentlichen Dienst arbeitet, erhält seit dem 1. Juli 2009 ein Weihnachtsgeld als Sonderzahlung. Die Höhe dieser Zahlung ist im Tarifvertrag nach TVöD und TV-L auf 5 Prozent der jährlichen Bezüge festgelegt. Strebst du also eine Stelle im öffentlichen Dienst an und wirst du verbeamtet, kannst du bei einem jährlichen Einkommen von 40.000 € mit 2.000 € Weihnachtsgeld rechnen.
Die Auszahlung erfolgt jedoch nicht in einem Stück, sondern wird anteilig auf dein monatliches Gehalt übertragen.

Ein Mann sitzt im Büro an einem Schreibtisch und hinter dem Bildschirm steht ein Weihnachtsbaum.
Beschäftigte in der freien Wirtschaft können sich meist über mehr Weihnachtsgeld freuen als Beamt*innen. © Mosuno/Stocksy

Weihnachtsgeld für Beamte nach Bundesländern aufgelistet

Jedes Bundesland kann eigenständig regeln, ob und wie viel Weihnachtsgeld es an seine Beamten für Jobs im öffentlichen Dienst überweist, also an Lehrer*innen, Polizist*innen, Richter*innen oder Beamte in Behörden. Manche Bundesländer verzichten ganz auf die Zahlung einer Sonderzahlung, andere wiederum zahlen ein stattliches Weihnachtsgeld.

Bundesland

Weihnachtsgeld (Sonderzahlung)

Baden-Württemberg

ja, wird am Ende des Jahres einmalig im November abhängig von der Besoldungsgruppe gezahlt.

  •  zwischen 87,43 und 32,53 % des Durchschnitts der Bezüge in Juli, August und September

Bayern

ja, abhängig von der Besoldungsgruppe.

  • bis Besoldungsgruppe A11: 70% von 1/12 der jährlichen Bezüge
  • bis Besoldungsgruppe A12: 65% von 1/12 der jährlichen Bezüge
    wird auch für Referendar*innen und Pensionär*innen gezahlt.

Berlin

ja, abhängig von der Besoldungsgruppe

  • Besoldungsgruppe A4 bis A9: 1.550 €
  • Pensionär*innen A1 bis A9: 775 €
  • Pensionär*innen anderer Besoldungsgruppen: 450 €
  • andere Besoldungsgruppen und Richter*innen: 900 €
  • Referendar*innen: 500

Die Auszahlung erfolgt einmalig mit den Dezemberbezügen.

Brandenburg

ja, ist seit 2013 ins Grundgehalt integriert.

  • Beamt*innen: 21 € /Monat
  • Referendar*innen: 10 €/Monat

Bremen

ja, wird mit den Bezügen im Dezember abhängig von der Besoldungsgruppe ausgezahlt.

  • A5 bis A6: 1.500 €
  • A7 bis A8: 1.200 €
  • A9: 900 €
  • A10 bis A11: 710 €

Hamburg

ja, ist in den Grundbezügen enthalten. Allerdings ist noch nicht klar, ob Beamt*innen hohe Nahzahlungen an Weihnachtsgeld erhalten. In einem Gesetzentwurf des Hamburgischen Gesetzes zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2024/2025 sollen die monatlichen Bezüge erhöht werden. (Quelle)

Hessen

ja, prozentualer Anteil der monatlichen Bezüge.

  • alle Beamt*innen und Referendar*innen: 5 % des mtl. Gehalts
  • Pensionär*innen: 2,66 % des mtl. Bezugs

Zusätzlich gibt es für Beamte bis zu Besoldungsgruppe A8 ein Urlaubsgeld als Sonderzahlung in Höhe von 166,17 €

Mecklenburg-Vorpommern

ja, abhängig von der Besoldungsgruppe.

  • bis A9: rund 38 % des Monatsgehalts
  • A10 bis A12 und C1: 33,3 % des Monatsgehalts
  • alle übrigen Besoldungsgruppen: 29,382 % des Monatsgehalts
  • Referendar*innen: rund 38 % der monatlichen Bezüge

Niedersachsen

ja, abhängig von der Besoldungsgruppe.

  • A5 bis A8: 1.200 €
  • alle anderen Besoldungsgruppen: 500 €
  • Referendar*innen: 250 €

Wichtig: Für das 1. und 2. Kind erhalten Beamt*innen in Niedersachsen 250 € Weihnachtsgeld, bei 3 und mehr Kindern 500 €

Nordrhein-Westfalen

ja, seit Januar 2017 im Grundgehalt enthalten.

Rheinland-Pfalz

ja, seit Januar 2009 im Grundgehalt enthalten.

Saarland

ja, seit Juli 2009 im Grundgehalt enthalten.

Sachsen

nein, seit 2011 abgeschafft!

Sachsen-Anhalt

ja, abhängig von der Besoldungsgruppe.

  • A4 bis A8: mindestens 600 €
  • alle anderen Besoldungsgruppen: 400 €
  • Referendar*innen: 200 €

Schleswig-Holstein

ja, abhängig von der Besoldungsgruppe.

  • bis A10: 660 €
  • Pensionär*innen bis A10: 330 €
  • Referendar*innen: 330 €

Schleswig-Holstein zahlt für Beamt*innen mit Kindern zusätzlich 400 € Weihnachtsgeld. Auch Hinterbliebene erhalten mit der Witwen-/Witwer-Pension noch 200 € Weihnachtsgeld.

Thüringen

ja, seit Juli 2008 im Grundgehalt enthalten.

Das Weihnachtsgeld ist nur ein geringer Anreiz für die Verbeamtung

Wenn du vorhast, künftig als Beamtin oder Beamter zu arbeiten, wird das Weihnachtsgeld nur einen geringen Anteil an deiner Entscheidungsfindung haben. Denn der größte Vorteil als Beamt*in besteht darin, dass du einen sicheren, nahezu unkündbaren Arbeitsplatz hast. Bist du einmal als Beamtin/Beamter auf Lebenszeit ernannt, ist dein Dienstherr, also der Bund oder das Bundesland für deine finanzielle Absicherung verantwortlich.

Eine entsprechende Absicherung gibt es in der freien Wirtschaft nicht. Dafür wird z. B. in Jobs mehr Weihnachtsgeld gezahlt, für welche ein Tarifvertrag angewandt wird. Im Energiesektor erhalten Beschäftigte mit Tariflohn laut Statista im Durchschnitt 5.408 € Weihnachtsgeld.

In der Industrie, aber auch im Handwerk wird das Weihnachtsgeld ebenfalls individuell festgelegt und im Arbeitsvertrag festgehalten. Oftmals bekommen hier beschäftigte zusätzlich Boni am Ende des Jahres, wenn sie bestimmte Kennzahlen erreicht haben. Schaust du also nur auf das Weihnachtsgeld oder Boni, kann es sich eher lohnen, einen Job auf dem freien Markt zu suchen.

Fazit: Bundesland und Dienstherr sind für die Höhe deines Weihnachtsgelds als Beamt*in entscheidend

Du hast gesehen, dass es keine bundeseinheitliche Regelung für die Zahlung von Weihnachtsgeld für Beamte gibt. Das liegt u.a. daran, dass jedes einzelne Bundesland eigene Regelungen treffen kann. Geht es dir neben der Verbeamtung auch ums Weihnachtsgeld, sind Baden-Württemberg und Bayern die Bundesländer, die die höchsten Sonderzahlungen zu Weihnachten leisten. Dennoch sollte die Zahlung des Weihnachtsgelds nicht allein deine Entscheidung für oder gegen die Verbeamtung beeinflussen.

FAQ zum Weihnachtsgeld für Beamte

Gibt es für Beamte kein Weihnachtsgeld mehr?

Sachsen ist das einzige Bundesland, das kein Weihnachtsgeld als Sonderzahlung mehr an seine Landesbeamten zahlt. Die übrigen Bundesländer und der Bund haben eigene Regelungen zur Sonderzahlung getroffen.

Wie hat das Bundesverfassungsgericht zur Streichung des Weihnachtsgelds für Beamte entschieden?

Beamte aus Schleswig-Holstein und Sachsen haben Klage beim Bundesverfassungsgericht zur Kürzung bzw. Aufhebung des Weihnachtsgelds eingereicht. Bis dato steht noch eine Entscheidung aus.

Haben Beamte ein Recht auf Weihnachtsgeld?

Es gibt für Beamte kein Recht auf eine Sonderzahlung zu Weihnachten.

Gibt es in Deutschland bei Beamten eine einheitliche Regelung zum Weihnachtsgeld?

Nein, das Weihnachtsgeld als Sonderzahlung wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt.

Wertvolle Werkzeuge für deine Karriere

Weitere interessante Themen für dich

Newsletter

News-Service

Du möchtest aktuelle Tipps rund um Gehälter, Bewerbung und Karriere erhalten? Dann registriere dich kostenlos auf unserer Seite und bleib immer auf dem Laufenden.

Kostenlos registrieren