Ausbildungsbeginn ist in der Regel der 1. September, sofern Ausbildungsstellen zur Verfügung stehen. Bei den Katasterbehörden der Kreise und kreisfreien Städte, bei den Gemeinden (kommunale Vermessungs-, Liegenschafts- und Planungsämter), bei der Bezirksregierung Köln – GEObasis.NRW – als Ausbildungsstellen sowie den Dezernaten 31 und 33 der Bezirksregierung als Ausbildungsbehörde wird die Anwendung dieser Vorschriften geschult. * Ausbildung, Studium * im Bereich der Ausbildung von Vermessungsfachpersonal. * die Regelung der Ausbildung und Prüfungsabläufe für Referendare (m, w, d), Anwärter (m, w, d) und den Auszubildenden in der Geoinformationstechnologie. Voraussetzungen zur Ausbildung Wichtig ist auch: Zum Ende der Ausbildung darf niemand älter als 42 Jahre sein (Schwerbehinderte 45 Jahre). Ausbildungsverlauf Die Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf gliedert sich in theoretische ...
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