Eine abgeschlossene Ausbildung zum Steuerfachangestellten (m/w/d), Steuerfachwirt (m/w/d) oder ein abgeschlossenes Studium im Bereich des Steuer- und Prüfungswesens * Erstellen von Jahresabschlüssen nach HGB und Steuerrecht für alle Rechtsformen (juristischen Personen (bspw. GmbH und AG), Personengesellschaften, Einzelunternehmen) * Erstellen von Steuererklärungen – Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer. Gewerbesteuer etc. * Berufserfahrung in einer Steuerabteilung wünschenswert, idealerweise im Kanzleiumfeld. Sie erhalten jederzeit die Möglichkeit, sich in einem Fachgebiet und zu Spezialthemen weiterzubilden um somit ihre fachlichen Kompetenzen zu stärken bspw. Erbschaftsteuer, Bewertungsgesetz oder Grundsteuer.
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