eine geregelte, der Aufgabenwahrnehmung entsprechende Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), * für Beschäftigte die Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes wie Zusatzversorgung und Jahressonderzahlung. Die Vergütung erfolgt, je nach Qualifikation, bis zur Entgeltgruppe 11 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. bis zur Besoldungsgruppe 11 Niedersächsisches Besoldungsgesetz (NBesG). Die Arbeitsbereiche umfassen die strategische Ausrichtung der Hansestadt in Bezug auf eine Mobilitätswende, die Umsetzung von Projekten mit Mobilitätsbezug, die Vorplanungen von infrastrukturellen Maßnahmen mit dem Schwerpunkt der Förderung des Radverkehrs, der Verkehrssteuerung über Lichtsignalanlagen, die Koordinierung des öffentlichen Personennahverkehrs für das Stadtgebiet bis zu Verkehrsmessungen.
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