In der Finanzbuchhaltung werden sämtliche Geschäftsvorfälle des AWI aus Geschäftsbeziehungen zu Externen (Kund:innen, Lieferant:innen, Schuldner:innen, Gläubiger:innen) und die dadurch bedingten Veränderungen der Vermögens- und Kapitalverhältnisse erfasst. Die Finanzbuchhaltung ordnet mit den Mitteln der in Kontenform vollzogenen doppelten Buchführung alle unternehmensrelevanten Geschäftsvorgänge, die sich in Zahlenwerten ausdrücken lassen, unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften (insbesondere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Handelsgesetzbuch (HGB)) in zeitlicher und sachlicher Hinsicht. Durch Aggregation der einzelnen Geschäftsvorgänge ermittelt die Finanzbuchhaltung die zur Erstellung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erforderlichen Daten, aus denen sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmung für ...
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