Wahrnehmung aller Eigentümerpflichten und ‑interessen, Überwachungspflichten (z. B. Verkehrssicherungspflicht, Brandverhütungsschauen, Umweltbegehungen etc.), der Bauherrenfunktionen sowie der Funktion als Ansprechperson für Nutzende, Kommunen, Landkreise, Behörden und sonstige Dritte
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