Abgeschlossene Berufsausausbildung bzw. Studienabschluss im technischen, kaufmännischen oder sozialen Bereich und mindestens zwei Jahre Erfahrung in der Beratung von arbeitslosen und arbeitsuchenden Menschen * Abgeschlossenes Studium der Allgemeinen Verwaltung bzw. ein vergleichbarer Studienabschluss innerhalb der öffentlichen Verwaltung, der Sozialen Arbeit, des Sozialrechts oder der Sozialen Sicherung, Inklusion, Verwaltung oder * Gute Kenntnisse im Bereich der Sozialgesetzbücher (insbesondere I, II, III und X)
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