ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor, Diplom) vorzugsweise mit dem Schwerpunkt Steuerrecht (z.B. Diplom-Finanzwirt*in), öffentliche Verwaltung oder Betriebswirtschaft oder eine erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Ausbildung z. B. als Steuerfachangestellte*r, ergänzt durch eine erfolgreich abgeschlossene Zusatzqualifikation zum*r Bilanzbuchhalter*in oder zum*r Steuerfachwirt*in * Bearbeitung von Steuerangelegenheiten, Identifikation, Koordinierung und Prüfung steuerlich relevanter Sachverhalte, insbesondere im Rahmen des § 2 b UstG., Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Steuererklärungen, Überwachung von steuerlichen Fristen, Vorbereitung und Begleitung von Umsatzsteuersonderprüfungen durch das Finanzamt, Mitentwicklung und Einführung eines Tax-Compliance-Systems
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