Jede Arbeitsvermittlung, Person oder Einrichtung, die einen unaufgeforderten Lebenslauf einreicht, tut dies mit der Maßgabe, dass Eurofins das Recht hat, diesen Bewerber nach eigenem Ermessen einzustellen, ohne dass der einreichenden Arbeitsvermittlung, Person oder Einrichtung eine Gebühr geschuldet wird.
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