KESSLER deckt insbesondere folgende Rechtsbereiche ab: Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Unternehmensnachfolge, Erbrecht, Mergers & Acquisitions, Gewerberaummietrecht, Vertragsrecht und Zivilrecht, Wettbewerbsrecht sowie Prozessführung/Litigation. * fundierte Kenntnisse im Bereich Arbeitsrecht, Zivil- und Gesellschaftsrecht
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