Erstellung von Versammlungsprotokollen, Einholung von Unterschriften und Versand, - Einholung von Kostenangeboten für Reparaturmaßnahmen, Verhandlung und Beauftragung von Reparaturaufträgen, deren Überwachungen und Rechnungsprüfungen, - Prüfung von allen eingehenden Rechnungen und sonstigen Forderungen, Die Erstellung der Betriebskosten-, Heizkosten- und Hausgeldabrechnungen, die Durchführung des regulären Mahnwesens und der gesamte Zahlungsverkehr obliegen den BuchhalterInnen, so dass diese Arbeiten von den WEG-Verwaltern/innen nicht ausgeführt werden müssen.
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