Nachbereitung von (Drittmittel-)Projekten, dies beinhaltet z. B. die Gestaltung von Präsentationen * abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (z. B. als Kaufmann/-frau für Büromanagement) * gründliche und vielseitige Kenntnisse insbesondere der nachstehenden Bestimmungen erforderlich: Hochschulgesetz, Landeshaushaltsverordnung einschließlich der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften, Richtlinien des Ministeriums der Finanzen zur Haushaltsystematik (haushaltsrechtliche Richtlinien, Gruppierungsplan), Drittmittelvorschrift, tarifrechtliche Bestimmungen zur Berechnung von Projektfinanzierungen, *Verwendungsrichtlinien der DFG und der übrigen öffentlichen Drittmittelgeber (Bundes-/Landesministerien, EU, Stiftung Innovation u. a. m.), Verwaltungsinterne Anweisungen und Rundschreiben.
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