Sie beraten zu Sozialleistungen, auch über die reine Pflegeberatung und die Leistungen der Pflegekassen nach SGB XI hinaus, sowie zur Wohnraumanpassung. * Abgeschlossenes Studium der angewandten Pflegewissenschaften, in Pflegemanagement oder Sozialer Arbeit bzw. Sozialpädagogik jeweils mit dem Schwerpunkt Pflege(-beratung), ein vergleichbares Studium oder eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachkraft (examinierte Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in) mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung in der Pflegeberatung * Zusatzqualifikation im Case- und Care-Management sowie in der Pflegeberatung nach den Kriterien der Pflegeversicherung (§ 7a SGB XI) Dabei werden alle Bereiche rund um das Thema Pflege abgedeckt, um Versorgungslücken festzustellen, bedarfsgerecht agieren zu können und Pflegebedürftigen und von ...
mehr