Die Verwaltung des Deutschen Bundestages ist eine oberste Bundesbehörde, die dem Verfassungsorgan Deutscher Bundestag bei der Erfüllung seiner umfassenden gesetzgeberischen und kontrollierenden Aufgaben inhaltlich und organisatorisch zuarbeitet. * Verwaltung der Liegenschaften des Deutschen Bundestages - o Verhandlung und Abstimmung notwendiger Bau- und Bauunterhaltungsmaßnahmen mit den Fachreferaten, den Nutzern, der Bauverwaltung und ggf. den Denkmalschutzbehörden * Bearbeitung von Anfragen, Anregungen, Nutzerwünschen und Beschwerden aus dem Abgeordneten-, Fraktions-, und Verwaltungsbereich o Verwaltungswirt/-in (Dipl. FH/Bachelor) oder - o auf dem Gebiet des öffentlichen Liegenschaftswesens sowie des Liegenschaftsmanagements, insbesondere bei der Verwaltung und Bew
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