Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein ist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. * Verwaltung und Überwachung laufender Verträge * Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtungen „Allgemeine Dienste“ durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung (Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) bzw. Bachelor of Arts „Allgemeine Verwaltung/Public Administration“ oder * abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens Bachelor) der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung, Public Administration, Verwaltungswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftswissenschaften, Wirtschaftsrecht, Rechtswissenschaften oder * ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation ...
mehr