Arbeit mit den rechtlichen Grundlagen zur Durchführung der o.g. Maßnahmen, insbesondere das Ordnungsbehördengesetz NRW, das Polizeigesetz NRW, das Verwaltungsverfahrensgesetz NRW, die Aachener Straßenverordnung, das Landeshundegesetz NRW, die Sperrbezirksverordnung, das Landesimmissionsschutzgesetz NRW, das Straßen- und Wegegesetz NRW, das Jugendschutzgesetz, das Gaststättengesetz u.v.m. * die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes (bisher mittlerer Dienst) für den allgemeinen Verwaltungsdienst oder eine abgeschlossene Ausbildung zur*zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) oder einen erfolgreich abgeschlossenen Verwaltungslehrgang I * alternativ eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie – in Abhängigkeit von der vorhandenen Qualifikation – die Bereitschaft zur Teilnahme an einer internen beruflichen ...
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