Einschlägige Erfahrungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz sind ausdrücklich erwünscht und von Vorteil, stellen jedoch kein alleiniges Auswahlkriterium dar, sofern die zwingenden Grundvoraussetzungen (z. B. praktische Erfahrungen im Brandschutz, Lasersicherheit, Gefahrstoffe oder Maschinenschutz) nicht erfüllt sind. * Bereitschaft zur Weiterbildung, insbesondere in den Themenfeldern Maschinenschutz, Gefahrstoffe, Lasersicherheit, Brandschutz.
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