Im verwaltenden und organisatorischen Alltag der Kranken-, Alten-, Behinderten- oder Kinderkrankenpflege übernimmt die PDL wichtige Aufgaben. Im verwaltenden und organisatorischen Alltag der Kranken-, Alten-, Behinderten- oder Kinderkrankenpflege übernimmt die PDL wichtige Aufgaben und kümmert sich unter anderem um das Personalmanagement, die Budgetplanung und -überwachung und trägt die maßgebliche Verantwortung für die interne Qualitätssicherung und deren Entwicklung. Männer und Frauen in der Position einer Pflegedienstleitung müssen als ausgebildete Pflegefachkraft, welche ständige Verantwortung für ihre Einrichtung trägt, gemäß § 71 Absatz 3 Sozialgesetzbuch (SGB XI), entweder einen Berufsabschluss als examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger (m/w/d) beziehungsweise Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (m/w/d)
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