Aufbauen und Pflegen eines interdisziplinären Netzwerks im Kinderschutz (Jugendhilfe, Frühe Hilfen, Gesundheitswesen, Schule, Justiz, Polizei, Vereine etc.), * Sie weisen eine mindestens dreijährige berufliche Erfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe auf und verfügen über fundierte Kenntnisse im Kinderschutz und in der Arbeit nach § 8a, 8b SGB VIII sowie § 4 KKG.
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