Zusammenarbeit mit kommunalen Verantwortungsträgern, der Bundesagentur für Arbeit, dem Jobcenter und der Sächsischen Bildungsagentur, z. B. bezüglich Arbeitsmarktmaßnahmen, Qualifizierungen, Sprachkursen, Erwachsenenbildung o. ä. * attraktive übertarifliche Arbeitgeberleistungen in Form von steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschüssen zum Job-Ticket, zu Kinderbetreuungskosten, zu Gesundheitskursen oder zur betrieblichen Altersversorgung sowie die Möglichkeit zum Fahrradleasing
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