Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor of Engineering oder Bachelor of Science bzw. Diplom (FH)) im Bereich Sicherheitstechnik, Sicherheitsmanagement, Rettungsingenieurwesen, Maschinenbau, Elektrotechnik, Medizintechnik, Bauingenieurwesen, Umwelttechnik oder eines vergleichbaren Studiengangs und haben eine praktische Tätigkeit in diesem Beruf mindestens zwei Jahre ausgeübt ODER Sie sind berechtigt, die Berufsbezeichnung "Sicherheitsingenieurin bzw. Sicherheitsingenieur" zu führen und haben eine einjährige praktische Tätigkeit als Ingenieurin bzw. Ingenieur ausgeübt.
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