Überwachung des fließenden Verkehrs auf Gehwegen und in Fußgängerbereichen insbesondere von Fahrradfahrenden und Nutzenden von Elektrokleinstfahrzeugen (unerlaubte Gehwegbenutzung) * Kontrolle der Vorschriften zur Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes gemäß § 11 Berliner Straßengesetz auf Gehwegen und Radverkehrsanlagen (z.B. Schankvorgärten, Tische, Bänke, Stühle, Fahrradständer), sofern die Leichtigkeit des Verkehrs oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist * Teilnahme am Schicht- und Außendienst an bis zu 365 Tagen (06:00 bis 22:00/24:00 Uhr auch an Feiertagen und Wochenenden; bei jedem Wetter in Form von Fuß-, Fahrrad-, oder Fahrzeugstreife) * Bereitschaft zum Führen von Dienstfahrzeugen (Fahrrad/PKW)
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