Rehabilitations-, Sonderpädagogik (Diplom, Bachelor oder Master) * Weitere Studienabschlüsse (Diplom, Bachelor, Master oder Magister Artium) mit den Ergänzungsfächern bzw. Studienschwerpunkten (Sozial-/Heil) Pädagogik/Sozialarbeit oder Rehabilitations-, Sonderpädagogik oder Jugendhilfe * Personen aus staatlich anerkannten Erziehungsberufen mit einschlägiger Zusatzqualifikation (min. 640 Unterrichtsstunden mit folgenden Inhalten: Grundlagen Psychologie, Praxis- und Methodenlehre der Sozialpädagogik, Förderpädagogik, Kommunikation und Gesprächsführung, Medienpädagogik) ODER vorherige Tätigkeit als sozialpädagogische Fachkraft im Auftrag der BA
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