Als amtlich anerkannter Prüfer dürfen Sie auch Fahrerlaubnisprüfungen abnehmen. * Sollten Sie noch kein*e amtlich anerkannte*r Prüfer*in (mit Teilbefugnis) sein, bilden wir Sie gerne aus. * Idealerweise abgeschlossene Ausbildung zum amtlich anerkannten Prüfer (mit Teilbefugnis) (aaPmT)
Als amtlich anerkannter Prüfer dürfen Sie auch Fahrerlaubnisprüfungen abnehmen. * Sollten Sie noch kein*e amtlich anerkannte*r Prüfer*in (mit Teilbefugnis) sein, bilden wir Sie gerne aus. * Idealerweise abgeschlossene Ausbildung zum amtlich anerkannten Prüfer (mit Teilbefugnis) (aaPmT)