Wahrnehmung aller mit der des Funktionsbereichs verbundenen sach- und personenbezogenen Leitungs- und Führungsaufgaben * Festlegung von fachlichen Zielen für den Funktionsbereich * Akquisition neuer Kundinnen und Kunden im Bereich AuE und Ökopunkte * Abstimmung bzw. Kommunikation mit Naturschutzverbänden und ‑institutionen, Bedarfsträgern, Sparten, Genehmigungsbehörden und den übrigen Funktions- sowie den Betriebsbereichen des Bundesforstbetriebs * Zum Einstellungszeitpunkt mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung, möglichst in Leitungsposition * Gründliche und umfassende Fach- und Rechtskenntnisse und Erfahrungswissen im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege, insbesondere anzuwendende Vorschriften: BNatSchG, BWaldG, LNatSchG, entsprechende Verordnungen, FFH‑Richtlinie, EU-Vogelschutzrichtlinie, „Rote Liste“-Arten, EG‑Artenschutzverordnung
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