D.h. planen, bauen, verbessern, unterhalten der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze und somit einen aktiven Beitrag zur Verkehrswende, zum Klimaschutz und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit gemäß den Vorgaben des Mobilitätsgesetzes zu leisten. * Beauftragen, Prüfen und Anerkennen von Leistungen externer Dienstleister bei der Vorbereitung von Straßenbaumaßnahmen auch besonders schwieriger und bedeutender Art (HOAI, LP 1 – 5) * Aufstellen von Bauplanungsunterlagen und Erstellen von Ausschreibungsunterlagen für Straßenbaumaßnahmen schwieriger und besonders schwieriger und bedeutender Art * Beauftragung und Kontrolle von Vermessungsaufnahmen für Straßenbaumaßnahmen * Aufstellen von Massenermittlungen für Straßenbaumaßnahmen * Stellungnahmen zu Bebauungsplänen, Bauanträgen und Fachplanungen der Lei-tungsverwaltungen auf Berücksichtigung der Belange des Straßenbaulastträgers * Bauingenieurwesen
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