abgeschlossene Berufsausbildung als Fachkraft der Behindertenhilfe (z.B. Heilerziehungspfleger/in, Ergotherapeut/in, Erzieher/in, Pflegefachperson, Rehabilitationspädagog/in, Sonderpädagog/in, sowie andere für die Praxis in sozial-, heil-, oder sonderpädagogischen Wohnformen vergleichbar ausgebildete akademische Fachkräfte mit Diplom-, Bachelor- oder Masterabschlüssen
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